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17. Dezember 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Kehrichtgrundgebühren 2007 bis 2012

Breit abgestütztes Vorgehen für die Rückerstattung

Der Stadtrat hat am 8. November 2012 beschlossen, die in den Jahren 2007 bis 2012 zu viel bezahlten Kehrichtgrundgebühren zurückzuerstatten. Inzwischen hat die Verwaltung zusammen mit dem Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern, dem Hauseigentümerverband Bern und Umgebung sowie dem Schweizerischen Verband für Immobilienwirtschaft Bern die Modalitäten und Formulare für die Rückerstattung entwickelt. Betroffen sind rund 14‘000 Objekte und mehr als 100‘000 Einzelrechnungen.

Als Folge des Bundesgerichtsurteils vom 21. Februar 2012 hat der Stadtrat am 8. November 2012 beschlossen, den Gebührenpflichtigen die in den Jahren 2007-2012 zu viel bezahlten Kehrichtgrundgebühren zurückzuerstatten. Dazu hat er eine Rückstellung von 19,65 Millionen Franken getätigt und die notwendigen Reglementsänderungen verabschiedet. Inzwischen hat die Stadtverwaltung zusammen mit betroffenen Interessenverbänden die Modalitäten und Formulare für die Rückerstattung erarbeitet. Die Formulare stehen den Betroffenen im Internet oder auf Anfrage in Papierform zur Verfügung; offene Fragen beantwortet zudem eine Hotline (031 321 79 99).

Unterschiedliche Perioden mit unterschiedlicher Rückerstattung
Die vom Stadtrat beschlossene Rückerstattung gilt für die Jahre 2007 bis 2012. Von 2007 bis 2010 ist eine definitive Verrechnung erfolgt, 2011 und 2012 sind die Kehrichtgrundgebühren aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens nur provisorisch erhoben worden. Diese Unterschiede in der Verrechnung haben Auswirkungen auf die Art und Weise der Rückerstattungen:

  • Für die Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren in den Jahren 2007 bis 2010 müssen die berechtigten Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen bis am 30. Juni 2013 ein Gesuch einreichen.
  • Die Rückerstattungen für die Jahre 2011 und 2012 erfolgen mittels Zustellung einer definitiven Rechnung und anschliessender Ausgleichszahlung; die Gebührenpflichtigen müssen hier nicht von sich aus aktiv werden.

Breit abgestütztes Vorgehen
Von der Rückzahlung betroffen sind insgesamt rund 14‘000 Objekte und weit über 100‘000 Einzelrechnungen. Nach dem ausdrücklichen Willen von Stadt- und Gemeinderat sollen die Rückerstattungen jenen zufliessen, die tatsächlich zu hohe Gebühren bezahlt haben. Das sind vielfach nicht die Grundeigentümer, welche seinerzeit die Gebühr bezahlt haben, sondern die Mieterinnen und Mieter, denen die Grundgebühren über die Nebenkosten in Rechnung gestellt wurden. Dies erschwert die Rückzahlung. Zusätzlich stellen sich Fragen der Mehrwertsteuerpflicht und müssen Eigentümerwechsel, Mieterwechsel und Nutzungsänderungen berücksichtigt werden. Die Rückabwicklung stellt daher für alle Beteiligten eine grosse logistische Herausforderung dar. Der Stadt hat deshalb gemeinsam mit dem Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Kanton Bern, dem Hauseigentümerverband Bern und Umgebung (HEV) sowie dem Schweizerischen Verband für Immobilienwirtschaft (SVIT) Bern ein Vorgehen entwickelt, welches für alle Beteiligten eine pragmatische Abwicklung ermöglicht.

2007 bis 2010: Pauschallösung oder Rückzahlungsplan
Für die Rückerstattung der Gebühren in den Jahren 2007 bis 2010 ist in jedem Fall ein Gesuch erforderlich, welches von den Grundeigentümern bis am 30. Juni 2013 eingereicht werden muss. Dazu stellt die Stadt Formulare mitsamt Erläuterungen zur Verfügung. Für die Abwicklung der Rückerstattung ist zu unterscheiden, ob die Liegenschaft selbstgenutzt oder vermietet ist. Während bei selbstgenutzten Liegenschaften die Gebührenanteile ohne weitere Umstände zurückgefordert werden können, stehen bei vermieteten Liegenschaften zwei Varianten zur Auswahl:

  • Variante 1- Rückerstattung mit Rückzahlungsplan: Diese Variante ermöglicht es den Betroffenen, die zu viel bezahlten Gebühren exakt in dem Mass zurück zu verlangen, wie sie sie weiter verrechnet haben. Im Gegenzug verpflichten sie sich, die Rückzahlungen entsprechend an die Berechtigten weiter zu leiten. Erforderlich ist bei dieser Variante ein konkreter Rückzahlungsplan mit Angaben zu den einzelnen Empfängern und den jeweiligen Beträgen. Der Rückzahlungsplan kann bis spätestens Ende 2013 nachgereicht werden. Auch dazu stellt die Stadt Mustervorlagen und Erläuterungen zur Verfügung.
  • Variante 2 - Rückerstattung mit Pauschallösung (70%): Bei dieser Variante erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Sinne einer Pauschalzahlung 70 Prozent der ihnen zustehenden Summe, wobei sie sich auch hier verpflichten müssen, die zu viel bezahlten Gebühren soweit möglich an die Berechtigten weiterzuleiten. Dies kann beispielsweise bei noch in der Liegenschaft wohnhaften Mieterinnen und Mietern mittels Gutschrift über die Nebenkostenabrechnung erfolgen.

Bei beiden Varianten behält sich die Stadt Rückfragen und Stichproben vor, um die Weiterleitung an die Berechtigten nachzuprüfen.

Mieter müssen sich an Vermieter halten
Ansprechpartner für die Stadt sind in jedem Fall die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche seinerzeit die Grundgebühren bezahlt haben. Mieterinnen und Mieter müssen sich dagegen an die Vermieter halten, wenn sie die ihnen verrechneten Gebührenanteile zurückfordern wollen. Um auch diesen Weg möglichst unkompliziert abwickeln zu können, hat der Mieterinnen- und Mieterverband unter Mitwirkung des Hauseigentümerverbandes ein Formular erarbeitet, welche der Mieterschaft zur Verfügung gestellt wird.

Reduzierter Gebührenansatz
Als Folge des Bundesgerichtsurteils vom 21. Februar 2012 müssen die Grundgebühren gesenkt werden. Dazu hat der Stadtrat am 8. November 2012 eine Änderung des Abfallreglements verabschiedet, welche einen reduzierten Gebührenrahmen vorsieht und dem Gemeinderat die Kompetenz gibt, den konkreten Gebührenansatz jeweils im Abfalltarif festzulegen. Diesen Satz hat der Gemeinderat nun von bisher 1.45 Franken pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche auf neu 1.20 Franken gesenkt. Der neue Gebührenansatz kommt sowohl für die Berechnung der seit 2007 zurückzuerstattenden Gebührenanteile als auch für die zukünftigen Gebührenerhebungen zur Anwendung. Für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern Bruttogeschossfläche bedeutet dies eine Einsparung bzw. Rückerstattung von 25 Franken pro Jahr.

Wo können sich Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer informieren?
Detaillierte Informationen zur Rückerstattung sowie die erforderlichen Gesuchsformulare finden sich unter folgenden Internetadressen:

   - www.bern.ch/entsorgung

   - www.hev-bern.ch


Auskünfte können unter folgenden Telefonnummern eingeholt werden:

   - Hotline Stadt Bern: 031 321 79 99

   - Hauseigentümerverband Bern und Umgebung: 031 388 58 50


Wo können sich Mieterinnen und Mieter informieren?

Mieterinnen und Mieter müssen sich für ihre Forderungen an die Vermieter wenden. Gesuchsformulare finden sich unter folgender Internetadresse:

   - www.mieterverband.ch/1886.0.html


Auskünfte können unter folgender Telefonnummer eingeholt werden:

   - Mieterverband: 0848 844 844

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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