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19. Dezember 2012 | Gemeinderat, Direktionen

Massnahmen zur Verkehrsberuhigung

Länggasse: Was bewilligt ist, wird umgesetzt

In der Länggasse werden im kommenden Jahr weitere Teile der 2002 beschlossenen Verkehrsberuhigungsmassnahmen umgesetzt. Für die künftige Gestaltung der Länggassstrasse muss indessen ein neues Bauprojekt erarbeitet werden. Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, auf den Umbau des Kreisels Länggassstrasse / Bremgartenstrasse / Halenstrasse in eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage zu verzichten.

Das Projekt «Verkehrsentlastung und -beruhigung sowie Lärmschutz im Stadtteil Länggasse-Felsenau» hat eine lange Geschichte. Darüber abgestimmt wurde am 3. März 2002, damals entschieden sich die Stimmberechtigten der Stadt Bern mehrheitlich für die Variante «Massnahmen mit Neufeldtunnel». Die Teilprojekte 1 (der Neufeldtunnel) und 2 (die sogenannten zwingenden flankierenden Massnahmen) sind realisiert; einzig der Rückbau der Halenstrasse steht noch aus. Das Teilprojekt 3, das zusätzliche Gestaltungs- und Verkehrsmassnahmen beinhaltet, war dagegen jahrelang durch Einsprachen und Beschwerden blockiert. Das juristische Tauziehen, das mit der Auflage des Baugesuchs im Sommer 2007 begann, endete erst im vergangenen Februar mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts. 

Neues Projekt für die Länggassstrasse
Für einen Grossteil der im Teilprojekt 3 geplanten Massnahmen liegt eine rechtskräftige Baubewilligung vor. Dies gilt insbesondere für das geplante Temporegime auf der Bühlstrasse (Tempo 30) und auf der Stadtbachstrasse (Tempo 40), für die dafür notwendigen baulichen Anpassungen sowie für die Polleranlagen Neufeldstrasse, Fabrikstrasse, Waldheimstrasse und Muesmatt- / Freiestrasse. Ebenfalls realisiert werden kann die Umgestaltung der Neufeldstrasse. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Massnahmen ab 2013 schrittweise umzusetzen. Wann welche Massnahmen realisiert werden können, steht noch nicht fest. Die Ausführungsplanung muss vom Tiefbauamt erst noch erarbeitet werden.  

Das Bauprojekt für die Länggassstrasse muss dagegen überarbeitet und neu aufgelegt werden. Grund: Die ursprünglich vorgesehene Strassenraumgestaltung im Abschnitt Falkenplatz bis zur Verzweigung Länggassstrasse / Muesmattstrasse / Neufeldstrasse sowie drei Trottoirüberfahrten bei den Einmündungen des Vereinswegs, des Lerchenwegs und der Fellenbergstrasse wurden im Baubewilligungsverfahren erfolgreich angefochten.

Verzicht auf Lichtsignalanlage
An sich liegt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts auch eine Baubewilligung vor für den Umbau des Knotens Länggassstrasse / Bremgartenstrasse / Halenstrasse in eine lichtsignalgesteuerte Kreuzung. Der Stadtrat hat jedoch am 22. September 2011 eine interfraktionelle Motion überwiesen, welche just den Verzicht auf eine Lichtsignalanlage und die Beibehaltung des Kreisels verlangt.

Diesem im Parlament breit abgestützten Anliegen trägt der Gemeinderat nun Rechnung, indem er auf den Umbau der Kreuzung und die dazu gehörenden Anpassungen auf der Bremgartenstrasse verzichtet. Er macht dabei aus der Not eine Tugend: Im Lauf des langen Bewilligungsverfahrens waren zusätzliche Projektierungskosten – zum Beispiel für zusätzliche Variantenstudien und für die Erstellung von Provisorien – angefallen. Folge davon: Der im Mai 2012 erarbeitete Kostenvoranschlag für das Teilprojekt 3 zeigte, dass der zehn Jahre zuvor vom Volk gesprochene Kredit heute nicht mehr für alle ursprünglich vorgesehenen Massnahmen ausreichen würde. Mit dem Verzicht auf den Kreiselumbau können die entstandenen Mehrkosten abgefedert werden.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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