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10. Januar 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Neues kantonales Hundegesetz

Das ändert sich für Hundehaltende in der Stadt Bern

Anfang Jahr ist im Kanton Bern das neue Hundegesetz in Kraft getreten. Dies bringt auch für Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bern Änderungen mit sich: So wird die Entfernung von Hundekot vorgeschrieben, und es dürfen nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden. Zudem wird die Höhe der Hundetaxe angepasst.

Der Regierungsrat hat das neue Hundegesetz per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Es umfasst verschiedene Massnahmen, mit denen das Nebeneinander von Hundehalterinnen und Hundehaltern und der Bevölkerung vereinfacht und die Sicherheit erhöht werden soll. Aufgrund der Anpassungen hat die Stadt Bern ihr Merkblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter aktualisiert.

Überblick über die wichtigsten Änderungen
Zentraler Bestandteil des neuen Hundegesetzes ist die Leinenpflicht an sensiblen Orten wie Schulanlagen oder Spielplätzen; diese kennt die Stadt Bern bereits seit Februar 2011. Die städtische Leinenpflicht geht teilweise sogar noch weiter als die kantonale Grundlage und gilt beispielsweise auch in öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Weiter gelten ab sofort folgende Regeln für die rund 2800 Hundehalterinnen und Hundehalter in der Stadt Bern:

  • Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde im öffentlichen Raum jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken abschliessen.
  • Hundekot muss von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum entfernt werden.
  • Es ist verboten, mehr als drei Hunde gleichzeitig auszuführen. Für spezielle Berufsgruppen, etwa für Jägerinnen und Jäger, gelten Ausnahmen.
  • Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn sie bissig sind.

Hundetaxe kostet neu 115 Franken
Neu wird die Regelung der Hundetaxe weitgehend den Gemeinden überlassen. Mit der Annahme des Budgets im November 2012 haben die Stimmberechtigten der Stadt Bern beschlossen, dass die Hundetaxe per 1. Januar 2013 auf 115 Franken erhöht werden soll. Die bisherige Taxe in der Höhe von 100 Franken wird damit erstmals seit dem Jahr 1993 der Teuerung angepasst. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. Weil mittlerweile die Identifikation der Hunde durch implantierte Mikrochips sichergestellt ist, wird künftig auf die Abgabe einer Hundemarke verzichtet.

Informationen unter: www.bern.ch/hunde 

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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