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13. März 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Vernehmlassung: Stellungnahme zum revidierten Wassernutzungsgesetz

Gemeinderat fordert Ergänzungen im Wassernutzungsgesetz

Der Wasserkraft kommt im Hinblick auf die Neuausrichtung der Energiepolitik eine wichtige Bedeutung zu. Im Rahmen der kantonalen Vernehmlassung zum revidierten Wassernutzungsgesetz fordert der Gemeinderat unter anderem, dass bisherige Konzessionäre bei der Erteilung neuer Konzessionen ein Vorrecht erhalten sollen.

Wasserkraft wird künftig zu einer zentralen Energiequelle werden, entsprechend begehrt sind Konzessionen für Wasserkraftwerke. Dies kann dazu führen, dass neu auch Konzessionsgesuche für Wasserkraftwerke eingereicht werden, die sich gegenseitig konkurrenzieren. Bisher fehlte eine gesetzliche Regelung für diesen Fall, mit der Revision des kantonalen Wassernutzungsgesetzes soll dies nun geändert werden.

Vorrecht für bisherige Konzessionsnehmende
In seiner Stellungnahme zu Handen der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons begrüsst der Gemeinderat der Stadt Bern grundsätzlich das revidierte Wassernutzungsgesetz. Er bringt aber auch zwei Ergänzungen an:

  • Bisherigen Konzessionsinhaberinnen und -inhabern soll ein Vorrecht bei der Erteilung der neuen Konzession eingeräumt werden.
  • Es soll geprüft werden, ob im Gesetz nicht ein Vorrecht von schweizerischen gegenüber ausländischen Gesuchstellenden verankert werden könnte.

Konkret schlägt der Gemeinderat damit vor, dass das Vorrecht der bisherigen Konzessionsinhabenden sowie generell von schweizerischen Gesuchstellenden in die Be­stimmungen von Artikel 20a (Publikation) und Artikel 20b (Konkurrenzentscheid) des Wassernutzungsgesetzes aufgenommen wird. Ohne die Gewährung eines solchen Vorrechts droht nach Ansicht des Gemeinderates die Gefahr, dass Konzessionsinhaber im Hinblick auf die auslaufende Konzession notwendige Investitionen zurückhaltend angehen. Dies würde sich negativ auf die Effizienz und die Nachhaltigkeit der Wassernutzung auswirken.

 

Informationsdienst Stadt Bern

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