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28. März 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Moosweg

Lastwagenfahrverbot tritt in Kraft

Auf dem Moosweg bzw. der Riedmoostrasse zwischen Niederwangen und Niederbottigen ist die Durchfahrt für Lastwagen ab kommendem Dienstag, 2. April 2013, verboten: Nach Abschluss eines mehrjährigen Beschwerdeverfahrens kann das bereits im Jahr 2007 publizierte Verbot für Lastwagen (Zubringerdienst gestattet) signalisiert werden und tritt somit in Kraft.

Das Lastwagenfahrverbot betrifft das Strassenstück zwischen dem Kreisel Hallmatt-/Riedmoosstrasse auf Könizer Gemeindegebiet und der Einmündung des Mooswegs in die Bottigenstrasse auf Stadtberner Gebiet. Gegen das von der Stadt Bern in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Köniz bereits im Juni 2007 publizierte Verbot hatten der Südquartierleist Bümpliz und eine Privatperson Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer argumentierten, bei der Sperrung des Mooswegs für Lastwagen werde der Schwerverkehr stattdessen den Weg durch Wohnquartiere suchen. Diese Vermutung konnte indessen mit Verkehrszählungen widerlegt werden.

Am 22. November 2012 hat das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Beschwerde abgewiesen. Der Entscheid ist nun rechtskräftig, so dass das Lastwagenfahrverbot mit Zubringerdienst signalisiert werden kann. Das Verbot tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Signale installiert sind; dies wird am 2. April 2013 der Fall sein.

Der Anstoss zur Einführung des Lastwagenverbots für den Moosweg war ursprünglich vom Stadtrat ausgegangen: Bei der Beratung der Flankierenden Verkehrsmassnahmen zur Planung Brünnen wurde im Mai 2003 ein Zusatzantrag der vorberatenden Kommission mit der entsprechenden Forderung gutgeheissen. Für die entsprechende Anpassung der Signalisation auf der Riedmoosstrasse haben sich auch die Ortsvertretungen in Niederwangen zusammen mit der Gemeinde Köniz eingesetzt.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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