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16. Mai 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Zwangsheirat: So können Sie Betroffenen helfen

Die Stadt Bern hat ein neues Merkblatt zum Thema Zwangsheirat veröffentlicht. Es richtet sich an alle, die mit Betroffenen in Kontakt stehen. Das Merkblatt enthält Tipps, wie Personen unterstützt werden können, die gegen ihren Willen verheiratet wurden, oder Angst haben, verheiratet zu werden.

Vorgesetzte, Lehrpersonen, Berufsbildnerinnen, Fussballtrainer, Ärztinnen, Sozialarbeiter oder auch Kolleginnen und Freunde – sie alle können wichtige Vertrauenspersonen sein für Opfer einer Zwangsheirat oder Zwangsehe. Den Betroffenen die richtige Unterstützung zu geben, kann allerdings belastend und anspruchsvoll sein. Das Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern vermittelt darum Personen, die Betroffene unterstützen wollen, schon seit mehreren Jahren kompetente Hilfe. Nun hat es ein komplett neu überarbeitetes Merkblatt herausgegeben, das über die Thematik informiert. Das Merkblatt enthält Tipps, wie Betroffene unterstützt werden können, aber auch eine Zusammenstellung von Notfalladressen und Fachstellen, die ihnen Unterstützung bieten können.

Mehr Zwangsheiraten im Sommer

In den Sommerferien gibt es erfahrungsgemäss einen Anstieg an Zwangsheiraten. Darum ist es in der Zeit vor den langen Ferien besonders wichtig, dass betroffene oder gefährdete Personen wissen, wo sie Unterstützung erhalten können. Genau diese Informationen stehen im neuen Merkblatt sowie in einem ergänzenden Flyer, der sich an Jugendliche und junge Erwachsene richtet.

Der Flyer und das Merkblatt können unter www.bern.ch/zwangsheirat heruntergeladen, oder kostenlos beim Kompetenzzentrum Integration bestellt werden (integration@bern.ch; 031 321 60 36).


Zwangsheirat

Eine Zwangsheirat liegt dann vor, wenn die Ehe gegen den Willen der Braut und/oder des Bräutigams geschlossen wird. Der Zwang kann sich durch Drohungen, Erpressung, psychische oder physische Gewalt manifestieren. In Extremfällen kann es zu sexueller Gewalt, Entführung oder Einsperren im Haus kommen.

Zwangsehe

Eine Zwangsehe liegt dann vor, wenn sich Personen aufgrund von Sanktionen oder Druck aus ihrem Umfeld (insbesondere der Familie) dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen den eigenen Willen aufrecht zu erhalten. Personen, die sich nicht trennen dürfen, leben in einer Zwangsehe; auch dann, wenn die Ehe ursprünglich freiwillig geschlossen wurde.

Weitere Informationen: www.bern.ch/zwangsheirat


Downloads

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Titel Bearbeitet Grösse
Bild Zwangsheirat (JPG, 6.7 MB) 07.12.2017 6.7 MB
Flyer Zwangsheirat (PDF, 138.1 KB) 07.12.2017 138.1 KB

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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