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21. September 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Änderung Bauklassenplan Centralweg in Kraft gesetzt

Um die nötigen Grenzabstände für das städtische Wohnbauprojekt «Baumzimmer» einhalten zu können, wird das Grundstück am Centralweg 15 einer anderen Bauklasse zugeteilt. Nach der Genehmigung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat der Gemeinderat die Inkraftsetzung der geringfügigen Änderung des Bauklassenplans auf den 22. September 2017 beschlossen. Das städtische Projekt «Baumzimmer» wird nun bezüglich Kosten optimiert, um tiefere Mietzinse zu erreichen.

Am 16. Mai 2013 hat der Stadtrat für das Wohnbauvorhaben «Baumzimmer» am Centralweg 15 im Lorrainequartier einen Investitionskredit von rund 8,8 Millionen Franken gesprochen. Der Bau bedingt einen Grenzabstand von zehn Metern. Die Bauklasse 4, in welcher das Grundstück bisher zum Teil eingeteilt war, erlaubt jedoch nur einen Grenzabstand von elf Metern. Im Rahmen einer geringfügigen Änderung des Bauklassenplans wird das gesamte Grundstück daher neu der Bauklasse 3 mit einem Mindestgrenzabstand von zehn Metern zugeteilt. Nach der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung im November 2016 hat der Gemeinderat die Änderung des Bauklassenplans nun auf den 22. September 2017 in Kraft gesetzt. Der Gemeinderat rechnet damit, dass das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung nach der Inkraftsetzung des Bauklassenplans erteilen wird.

Kein grösseres Bauprojekt möglich

Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung der Änderung des Bauklassenplans erst jetzt beschlossen, weil er zuvor die Möglichkeit prüfen wollte, ob der Bebauungsperimeter über die städtische Parzelle am Centralweg hinaus auf die angrenzenden privaten Liegenschaften am Lagerweg ausgedehnt werden könnte. Dies hätte ein grösseres Bauprojekt ermöglicht. Der dazu nötige Landerwerb ist jedoch nicht möglich.

Baumzimmer wird kostenoptimiert

Das Projekt «Baumzimmer» mit seinen 13 Wohnungen stösst wegen vergleichsweise hoher Mietzinse auf Widerstand im Lorrainequartier. Der Stadtrat hat im Jahr 2013 eine Subventionierung der Mieten abgelehnt. Der Gemeinderat strebt daher tiefere Mietzinse ohne Quersubventionierung an. Dazu sollen die Baukosten unter Einbezug der Gewinner des Wettbewerbsprojekts reduziert und die Renditevorgabe gesenkt werden. Die zuständige Direktion für Finanzen, Personal und Informatik wurde beauftragt, nach Erteilung der Baubewilligung die Ausführungsarbeiten für das Bauprojekt neu auszuschreiben und bis im Herbst 2018 ein kostenoptimiertes Projekt vorzulegen. Sollte sich das Bauvorhaben dadurch wesentlich ändern, müsste dem Stadtrat erneut Antrag gestellt werden. 

Gemeinderat

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