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9. Mai 2014 | Gemeinderat, Direktionen

PVK-Teilrevision wird ergänzt mit Vorlage zur Flexibilisierung des Rentenalters

Ausfinanzierung der Pensionskasse auf Kurs

Die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern muss ausfinanziert werden. Die Revision, die der Gemeinderat dazu in die Vernehmlassung gab, fand mehrheitlich Zustimmung. Der Gemeinderat hat nun die entsprechende Vorlage an den Stadtrat verabschiedet. Auf das in der Vernehmlassung mehrfach eingebrachte Anliegen, das Rentenalter auf 65 zu erhöhen, will der Gemeinderat eingehen und im Rahmen einer späteren Vorlage eine Flexibilisierung des Rücktrittsalters für die städtischen Mitarbeitenden vorschlagen.

Der Gemeinderat führte bei den politischen Parteien und den Wirtschaftsverbänden eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Personalvorsorgereglements durch, deren Frist Ende März 2014 ablief. Die Vorlage zur Teilrevision des Personalvorsorgereglements auf Basis eines technischen Zinssatzes von noch 2,75 Prozent ist dabei in wesentlichen Eckpunkten unbestritten geblieben:

-Ausfinanzierung im System der Teilkapitalisierung innerhalb von maximal
40 Jahren;
-Ausgangsdeckungsgrad von 75 und Zieldeckungsgrad von 100 Prozent;
- Heraufsetzung der Anzahl Versicherungsjahre für eine volle Rente von 38 auf 40;
- Kürzung der Ehegattenrente von 70 auf 60 Prozent.

Eine Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung erhob die gegenüber den Vorschlägen des Gemeinderates gänzlich neue Forderung, das Rentenalter von heute 63 auf 65 Jahre zu erhöhen.

Ausgewogenes Paket nicht wieder aufschnüren
Der Gemeinderat erachtet es nicht als sinnvoll, die nun vorliegende ausgewogene Lösung zur Teilrevision des Personalvorsorgereglements durch eine Rentenaltersdiskussion zu belasten. Die Erhöhung des Rentenalters hätte zur Folge, dass eine neue Vorlage ausgearbeitet werden müsste, da der Leistungsplan der Pensionskasse den neuen Parametern angepasst werden müsste. Damit wäre eine zeitliche Verzögerung der Sanierung der Pensionskasse verbunden. Deren finanzielle Lücke nimmt pro Jahr um 14 Millionen Franken (fast 40'000 Franken pro Tag) zu. Auch würden mit einer neuen Vorlage die ausgehandelten Leistungskürzungen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen für die Kasse weitgehend wirkungslos. Zudem würde weder der Beitrag der Arbeitgeberinnen an der Ausfinanzierung noch jener der Arbeitnehmenden tiefer ausfallen. Schliesslich würde ein für alle geltendes höheres Rentenalter als Voraussetzung für das Erlangen der vollen Renten die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeberin mindern.

Flexibilisierung des Rücktrittsalters für das städtische Personal mit separater Vorlage
Der Gemeinderat ist aufgrund der Voten aus der Vernehmlassung bereit, eine Anpassung des Rücktrittsalters für das städtische Personal vorzunehmen, dies allerdings unabhängig von der vorliegenden Teilrevision und im Rahmen einer separaten Vorlage. Vorgängig ist aber hierzu eine neue Vernehmlassung durchzuführen. Der Gemeinderat strebt eine Flexibilisierung des Rücktrittsalters nach oben bis zum Alter 65 an. Städtische Mitarbeitende sollen neu die Möglichkeit erhalten, ihr Arbeitsverhältnis zwischen dem 63. und dem 65. Altersjahr aus Altersgründen zu beenden. Dabei will der Gemeinderat am Rentenalter 63 bei unveränderter Rente festhalten. Wer später als mit 63 in die Pensionierung ginge, würde eine entsprechend höhere Rente erhalten. Der Gemeinderat sieht darin eine Chance für die Stadt Bern, der demographischen Entwicklung und dem Fachleutemangel mittelfristig zu begegnen und gesunden, leistungsfähigen Mitarbeitenden zu ermöglichen, über das 63. Altersjahr hinaus zu arbeiten. Damit soll beim Übergang vom Erwerbsleben in die dritte Lebensphase den Bedürfnissen der städtischen Mitarbeitenden besser Rechnung getragen werden.

Die Inkraftsetzung der Teilrevision des Personalvorsorgereglements ist per 1. Januar 2015 geplant.

Informationsdienst der Stadt Bern

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