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29. August 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Bern erhält ein modernes Bauinventar

Die Denkmalpflege legt den aktualisierten und gestrafften Entwurf des städtischen Bauinventars vor. Vorbehältlich der Genehmigung durch den Kanton erhält die Stadt Bern damit eines der modernsten Bauinventare der Schweiz. Diese Bestandesaufnahme der wertvollsten Gebäude wurde nach strengen Fachkriterien erarbeitet. Der Entwurf wird öffentlich zugänglich gemacht. Die Denkmalpflege stellt dazu eine kundenfreundliche Internetversion zur Verfügung.

Im Auftrag des Gemeinderates hat die städtische Denkmalpflege in den letzten vier Jahren das Bauinventar grundlegend revidiert. Im Zentrum standen die Aktualisierung der Einträge, die Nachführung des Inventars um eine weitere Generation von Gebäuden, die Harmonisierung der Inventarbegriffe mit der kantonalen Bau- und Denkmalpflegegesetzgebung sowie die Reduktion der eingestuften Objekte. Der Inventarentwurf wird am 31. August 2016 öffentlich bekanntgemacht und ist für alle Interessierten im Detail einsehbar. Das geltende Bauinventar der Stadt Bern stammt aus den 1980er-Jahren und bedurfte einer periodischen Überarbeitung, wie sie das kantonale Baugesetz vorschreibt.

Wirkung des Bauinventars

Das Bauinventar stellt die Grundlage der denkmalpflegerischen Tätigkeit dar. Es bezeichnet jene Bauten, die aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Qualitäten bei Umbau- oder Sanierungsvorhaben von der Denkmalpflege begleitet werden. «Beim Bauinventar handelt es sich um ein reines Fachinventar, es ist eine Bestandesaufnahme der wertvollsten Gebäude in unserer Stadt», sagte Stadtpräsident Alexander Tschäppät vor den Medien. «Der Eintrag im Bauinventar bedeutet aber noch nicht, dass ein Haus als Baudenkmal behandelt werden muss.» Das Baugesetz sehe vor, dass der Eintrag im Baubewilligungsverfahren von der Eigentümerschaft auch bestritten werden könne. Ein Eintrag sei daher eine «Schutzvermutung».

Zeichen der Zeit verstanden

Bei der Überarbeitung sind die Qualitätskriterien für eine Aufnahme ins Inventar deutlich verschärft worden. Schon bei Projektstart im Jahr 2012 beschloss die Denkmalpflege, die Anzahl der aufgenommenen Objekte zu reduzieren. «Mit unserem Entschied, die eingestuften Objekte um rund einen Viertel zu verringern, haben wir den Grossratsbeschluss über die Verkleinerung des Bauinventars im Kanton faktisch vorweggenommen», sagte Denkmalpfleger Jean-Daniel Gross. «Wir haben die Zeichen der Zeit verstanden und eine strenge Auswahl getroffen. Umso wichtiger ist es, genügend Ressourcen für die Betreuung der Baudenkmäler zu haben.» Zeitmangel in der Bauberatung sei nämlich der Hauptgrund für die seltenen Konflikte, sagte Jean-Daniel Gross. «Mit der Verkleinerung des Bauinventars sind allerdings auch Verluste verbunden», warnte Alexander Tschäppät.

Wie es weitergeht

Nach der öffentlichen Bekanntmachung werden fachlich begründete Eingaben von Fachverbänden und Privaten in den Entwurf eingearbeitet. Nach dieser Bereinigung des Bauinventars beschliesst der Gemeinderat die Weitergabe des Werks an den Kanton. Genehmigt dieser das neue Bauinventar, kann das Inventar während dreissig Tagen auf Unvollständigkeit gerügt werden.

Das gesamte Inventarwerk wird bis zum 31. Oktober 2016 öffentlich bekannt gemacht unter: http://revision-bauinventar.bern.ch .

Am Dienstag, 30. August, findet zudem eine Veranstaltung zum Thema «Bauinventar» im Rahmen des Architekturforums statt (Bernisches Historisches Museum, Mosersaal, 19:00 Uhr).

Informationsdienst Stadt Bern

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