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3. März 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Cannabisregulierung: Ethikkommission bewilligt Forschungsstudie

Die Stadt Bern will in Zusammenarbeit mit anderen Schweizer Städten Pilotprojekte im Bereich Cannabisregulierung durchführen. Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern (ISPM) hat für die Stadt Bern ein detailliertes Forschungsprojekt für das Pilotprojekt Cannabisregulierung ausgearbeitet. Die Kantonale Ethikkommission Bern bewilligte nun vor kurzem das Forschungsgesuch. Als nächster Schritt bereitet das ISPM die Einreichung des Gesuchs beim Bundesamt für Gesundheit vor.

Das Forschungsprojekt sieht den Verkauf von Cannabis durch Apotheken der Stadt Bern vor, um Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten, das Befinden der Studienteilnehmenden und den Schwarzmarkt zu gewinnen. Im vergangenen September wurde das Forschungsprojekt der Kantonalen Ethikkommission Bern (KEK) unterbreitet. Die KEK hat die Studie nun bewilligt.

Cannabiskonsum wird mit Haarprobe erfasst

Ziel der Studie ist die Prüfung eines regulierten Cannabisverkaufs in Apotheken. Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein, in der Stadt Bern wohnen und bereits Cannabis konsumieren. Der Cannabiskonsum muss bei jeder teilnehmenden Person mittels einer Haarprobe bestätigt werden. Für den Kauf des Cannabis wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Apotheke fix zugeteilt. Grosses Gewicht legte die KEK bei ihrer Prüfung auf die Gewährleistung des Datenschutzes. Alle erhobenen Daten werden vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) streng vertraulich behandelt und an keine andere Stelle weitergereicht. Der Studienleiter und Direktor des ISPM, Professor Matthias Egger ist froh, dass die Studie bewilligt wurde: «In der Stadt Bern gibt es viele Konsumierende, die auf dem Schwarzmarkt Cannabis kaufen, das einen stark schwankenden THC-Gehalt und Pestizide oder Pilzsporen enthalten kann. Mit dem Verkauf in den Apotheken können gesundheitliche Risiken vermindert werden», sagt Matthias Egger.  

Nächster Schritt: Einreichung beim Bundesamt für Gesundheit

Bevor das Projekt auch tatsächlich starten kann, braucht es jedoch noch eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Eine solche Bewilligung ist eine Ausnahmebewilligung für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen von Cannabis, die das Bundesamt für Gesundheit gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 BetmG erteilen kann. Dies unter der Voraussetzung, dass die Betäubungsmittel der wissenschaftlichen Forschung dienen. «Ich bin zuversichtlich, dass wir diesen wichtigen Fortschritt erzielen werden, denn die heutige Situation ist scheinheilig und insbesondere für die Städte unbefriedigend», sagt dazu Gemeinderätin Franziska Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern.

Zusammenarbeit mit anderen Städten

In mehreren Kantonen und Städten sind zum Umgang mit Cannabis politische Vorstösse hängig. Diese Städte und Kantone haben sich im Rahmen einer interurbanen Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Nebst in Bern werden in Basel, Genf und Zürich Pilotprojekte ausgearbeitet. Das von der Kantonalen Ethikkommission Bern bewilligte Studiendesign kann nun als Grundlage für die detaillierte Ausarbeitung dieser Projekte genutzt werden. Gemäss Matthias Egger könnte ein Anschluss ans Berner Projekt für kleinere Städte, insbesondere aus dem Kanton Bern, ohne grossen Aufwand erfolgen. Als nächsten Schritt bereitet das Institut für Sozial- und Präventivmedizin nun die Einreichung des Gesuchs beim Bundesamt für Gesundheit vor.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport und Institut Für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern

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