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27. April 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Ein Gleichstellungsportfolio für Menschen mit Behinderungen

Mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz im Mai 2014 hat der Bedarf nach Koordination bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zugenommen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat ein Gleichstellungsportfolio beschlossen, das eine regelmässig aktualisierte Übersicht über die laufenden Massnahmen und Vorhaben der Stadt zur Gleichstellung bietet.

Mit zahlreichen Massnahmen und Projekten hat die Stadt Bern die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren gefördert. Dazu gehören zum Beispiel die Einsetzung einer Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (2010), die Einführung einer Zielvorgabe für die Anstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen (2014), ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Zugänglichkeit städtischer Dienstleistungen (2015) oder das Projekt Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum (2016). Dennoch stossen Menschen mit Behinderungen auch in der Stadt Bern nach wie vor auf Hindernisse. Dies betrifft insbesondere Menschen mit kommunikativen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Weitere Schritte sind deshalb nötig.

Teilhabe statt nur Sicherung des Lebensunterhalts

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in der Schweiz 2014 in Kraft getreten ist, sieht ein umfassendes Programm zur Ermöglichung sozialer Teilhabe vor, das alle Lebensbereiche umfasst. Soziale Teilhabe wird als ein Grundrecht verstanden, das über die Sicherung des Lebensunterhalts hinausgeht. Dazu gehört auch die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen in alle Entscheidungen einzubeziehen, die sie betreffen. Die Umsetzung der UN-BRK verlangt eine verbesserte Koordination und Steuerung auf allen staatlichen Ebenen. Darauf verweist etwa der Bericht des Bundesrats zur Entwicklung der Behindertenpolitik vom Januar 2017. Seite 2/2

Disability Mainstreaming: Regelstrukturen statt Sonderlösungen

Eine wichtige Herausforderung bei der Umsetzung der UN-BRK ist es, Gleichstellung als Querschnitts- und Daueraufgaben in den regulären Politik- und Verwaltungsprozessen zu verankern. Auf Sonderlösungen, die den Umgang mit Menschen mit Behinderungen lange geprägt haben, soll wo immer möglich verzichtet werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von «Disability Mainstreaming». Mit der Verabschiedung des ersten Gleichstellungsportfolios macht der Gemeinderat einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Er beauftragt die Direktionen, in ihren Zuständigkeitsbereichen zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiter verbessert werden kann. Zudem soll bei neuen Vorlagen und Vorhaben konsequent geprüft werden, inwiefern die vorgesehenen Lösungen und Massnahmen dem Behindertengleichstellungsrecht und der UN-BRK entsprechen. Diese Prüfung soll im engen Austausch mit den Behindertenverbänden und der Fachstelle für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erfolgen. Der Gemeinderat ist überzeugt, mit diesen Beschlüssen die Stadtverwaltung zu sensibilisieren und Gleichstellungsanliegen nachhaltig zu verankern.

Neues Führungs- und Steuerungsinstrument

Mit dem Gleichstellungsportfolio gibt sich der Gemeinderat ein neues Führungs- und Steuerungsinstrument. Das Portfolio bietet eine tabellarische Übersicht über die laufenden und geplanten Gleichstellungsmassnahmen und -vorhaben der Stadt Bern. Es wird bei Bedarf ergänzt und im Rahmen von Standortgesprächen zwischen der Fachstelle und der Direktionen jährlich auf die Zielerreichung überprüft. Das neue Instrument erlaubt es, Schwerpunkte zu setzen und – mit Blick auf die UN-BRK – Lücken und weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Die Standortgespräche werden zeigen, ob sich das neue Vorgehen bewährt oder ob zusätzliche Massnahmen nötig sind.

Gemeinderat Stadt Bern

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