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22. Dezember 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung

Ferieninsel-Platz für alle Kindergarten- und Primarschulkinder

Der Gemeinderat setzt die Forderung des Stadtrats um und verankert im Schulreglement einen Rechtsanspruch auf einen Ferieninselplatz. Die neue Regelung soll auf das Schuljahr 2015/16 in Kraft gesetzt werden.

Die vom Stadtrat erheblich erklärte Motion der Fraktion SP/JUSO (Ursula Marti/Annette Lehmann, SP), «Aktiv für Kinder: Rechtsanspruch auf Tagesschulplatz gesetzlich verankern», verlangt, dass alle Kinder das Anrecht auf einen Platz in den Ferieninseln der Stadt Bern erhalten sollen. Der Gemeinderat legt dem Stadtrat die Vorlage für eine entsprechende Teilrevision des Schulreglements vor. Es ist geplant, den Rechtsanspruch auf einen Ferieninsel-Platz auf das Schuljahr 2015/16 in Kraft zu setzen. Die neue Regelung für die Ferieninseln käme also frühestens in den Herbstferien 2015 zum Tragen.

Ferienbetreuung in der Stadt Bern
Die Ferieninseln bieten eine Ferienbetreuung für alle Kindergartenkinder, Primarschülerinnen und Primarschüler mit Wohnsitz in der Stadt Bern an – unabhängig davon, ob die jeweiligen Kinder eine Tagesschule besuchen oder nicht. Das Angebot einer lückenlosen Ferienbetreuung ist für erwerbstätige Eltern sehr wichtig, da die Tagesschulen nicht durchgehend, sondern nur während der Schulzeit geöffnet sind. Die Ferieninseln, welche in der Stadt Bern seit 2003 bestehen, ergänzen damit das Betreuungsangebot der Tagesschulen während elf Ferienwochen pro Jahr.

Finanzielle Folgen
Die aktuell vier Ferieninseln werden von der Stadt Bern allein finanziert und kosten netto rund 400‘000 Franken. Der Rechtsanspruch kann dazu führen, dass zu den bestehenden Ferieninseln eine oder zwei weitere eröffnet werden – mit den entsprechenden Mehrkosten zulasten der Stadt. Aktuell bezahlen die Eltern einen Einheitstarif. Dieser beträgt pro Tag inklusive Mahlzeiten 24 Franken; pro Woche inklusive Mahlzeiten 120 Franken.

Informationsdienst Stadt Bern

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