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24. November 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinden lehnen Kürzungen beim Sozialhilfe-Grundbedarf ab

Der Grundbedarf in der Sozialhilfe soll mit der Revision des Sozialhilfegesetzes (SHG) um 10 bis 30 Prozent gekürzt werden. Die Städte Bern, Burgdorf und Langenthal erachten diese Massnahme als sozialpolitisch inakzeptabel, auch weil davon in hohem Masse Kinder und Jugendliche betroffen wären. Die Gemeinden erwarten, dass der Grosse Rat auf die Kürzung des Grundbedarfs verzichtet und stattdessen die von ihnen vorgelegten alternativen Sparvorschläge beschliesst.

Für die Städte Bern, Burgdorf und Langenthal ist die Einhaltung der SKOS-Ansätze für den Grundbedarf die rote Linie, die bei der Revision des Sozialhilfegesetzes nicht überschritten werden darf. Deshalb haben diese Gemeinden alternative Sparvorschläge ausgearbeitet, welche aufzeigen, dass es möglich ist, das vom Regierungsrat angestrebte Sparziel von 15 bis 25 Millionen Franken auch mit sozialverträglichen Massnahmen zu erreichen. Im Zentrum der vorgeschlagenen Massnahmen steht ein Aktionsplan für die berufliche Eingliederung von Personen aus der Sozialhilfe, der Masterplan Arbeitsintegration. Mit dieser Massnahme können die Sozialhilfekosten um netto 11 bis 19 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Alle Sparvorschläge der Gemeinden zusammen würden zu Einsparungen von 24 bis 32 Millionen Franken pro Jahr führen und damit die finanziellen Ziele des Regierungsrats übertreffen. Zusätzlich würde dadurch die Arbeitsintegration erheblich wirkungsvoller gefördert als mit der vom Regierungsrat vorgesehenen Anhebung der Anreizleistungen in der Sozialhilfe.

Grosser Rat soll auf Sparvorschläge der Gemeinden eingehen

Die Sparvorschläge der Gemeinden wurden zwar vom Regierungsrat und der vorberatenden Kommission des Grossen Rats zur Kenntnis genommen. Obschon diese Vorschläge inhaltlich überzeugen und zu erheblichen Einsparungen führen, wurden sie weder vom Regierungsrat noch von der Grossratskommission berücksichtigt. Die Ende September nun auch von der vorberatenden Kommission beschlossene Unterschreitung der SKOS-Ansätze für den Grundbedarf würde die finanzielle Lage der sozial Schwächsten in der Gesellschaft nochmals deutlich verschlechtern und zu sozialer Ausgrenzung führen. Als besonders bedenklich erachten es die Gemeinden, dass die Sparvorschläge in hohem Masse Kinder und Jugendliche treffen würden. Diese machen einen Drittel aller unterstützten Personen im Kanton Bern aus.

Die Gemeinden halten deshalb an ihren alternativen Sparvorschlägen fest und fordern den Grossen Rat auf, die angestrebten Einsparungen mit diesen sozialverträglichen Massnahmen zu erreichen. Es gibt für sie weder sachlich noch finanzpolitisch einen Grund für eine Unterschreitung der SKOS-Ansätze, welche von der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) beschlossen wurden und gesamtschweizerisch anerkannt sind.

Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Bern, Burgdorf und Langenthal

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