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2. April 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Reglement

Gemeinderat für Tourismusförderungsabgabe

Der Gemeinderat will den Tourismusstandort Bern stärken und dazu eine kommunale Tourismusförderungsabgabe einführen. Er hat zuhanden des Stadtrats ein entsprechendes Reglement verabschiedet. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.

Die Berner Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und wird täglich von unzähligen Touristinnen und Touristen besucht. In der Tat hat der Tourismus für den Wirtschaftsstandort Bern eine grosse Bedeutung. Im Jahr 2011 betrug die durch den Tourismus generierte Wertschöpfung in der Stadt rund eine Milliarde Franken. Im Kontrast dazu steht die Finanzierung der wichtigsten Tourismusförderungs-Organisation Bern Tourismus. So ist der jährliche Stadtbeitrag in den letzten Jahren kontinuierlich von 1,4 Millionen auf 870‘000 Franken gesunken. Auch im Vergleich mit den Marketingbudgets anderer Schweizer Städte steht Bern schlechter da.

Um für Bern Tourismus eine solidere Grundlage zu schaffen und die Finanzierung von Werbemassnahmen für den Tourismusstandort Bern zu verbessern, hat sich der Gemeinderat für die Einführung einer kommunalen Tourismusförderungsabgabe (TFA) ausgesprochen. Abgabepflichtig sind Institutionen und Betriebe, die aus dem Verkauf von Waren oder dem Erbringen von Dienstleistungen an Touristinnen und Touristen oder an touristische Unternehmen einen Nutzen erzielen.

Drei Zonen mit unterschiedlichen Grundtarifen
Die Tourismusförderungsabgabe orientiert sich am Beispiel von Stadt und Kanton Genf. Beim adaptierten «Berner Modell» berechnet sich die Höhe der Abgabe aus der Tourismusabhängigkeit, der Wertschöpfungskraft und der Grösse des Betriebs. Zudem ist sie abhängig von der geographischen Zone, in der sich ein Unternehmen befindet. Es wurden insgesamt drei Zonen festgelegt: Der Grundtarif in der Altstadt, die als touristische Kernzone gilt, ist dabei höher als beispielsweise im Stadtteil Länggasse-Felsenau, der als nur leicht touristische Zone gilt. Als einziger Stadtteil ist Bümpliz-Oberbottigen von der Abgabe befreit – dies mit Ausnahme des Quartiers Brünnen mit dem Westside. Die Abgabe trägt zudem dem Umstand Rechnung, dass sich heute nicht alle Betriebe, die vom Tourismus profitieren, an der Finanzierung des touristischen Marketings beteiligen: Gegenwärtig ist es vor allem die Hotellerie, die über die Übernachtungsabgabe den grössten Anteil leistet.

Stadtbeitrag soll beibehalten werden
Die Stadt Bern rechnet durch die Tourismusförderungsabgabe mit einem Erlös von rund 1,5 Millionen Franken, wobei mit einem jährlichen Erhebungsaufwand von circa 400‘000 Franken gerechnet wird. Der Stadtbeitrag soll durch die Tourismusförderungsabgabe nicht ersetzt werden. Vielmehr soll die Stadt ihren jährlichen Unterstützungsbeitrag im Rahmen einer Leistungsvereinbarung auch in Zukunft an Bern Tourismus entrichten. Dieser Sockelbeitrag soll mindestens 75 Prozent der netto entrichteten Tourismusförderungsabgabe betragen. Die Vorlage muss vom Stadtrat verabschiedet werden. Das Reglement über die Abgabe unterliegt dem fakultativen Referendum.

Informationsdienst Stadt Bern

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