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15. Juni 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat gegen Senkungen der Unternehmenssteuern

Im Rahmen der kantonalen Steuergesetzrevision 2019 sollen die Steuersätze für juristische Personen in zwei Schritten gesenkt werden. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantons Bern lehnt der Gemeinderat diese Senkungen ab: Sie führten zu einer Bevorteilung von Grossbetrieben gegenüber KMU sowie zu einer Lastenverschiebung hin zu natürlichen Personen, so der Gemeinderat. Letztlich schwächten sie die Standortattraktivität des Kantons Bern.

Der Regierungsrat sieht vor, im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 den Gewinnsteuersatz für juristische Personen in zwei Schritten bis 2020 zu senken. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Kanton lehnt der Gemeinderat diesen Kernpunkt der Revisionsvorlage ab. 

Tiefere Unternehmenssteuern gefährden wichtige Standortfaktoren

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass zentrale Standortfaktoren wie gut ausgebildete Fachkräfte, ein attraktives Wohnumfeld sowie funktionierende Verkehrsinfrastrukturen entscheidender für die Attraktivität des Kantons Bern sind als die Höhe der Unternehmenssteuern. Da die Mindereinnahmen durch die Senkung der Unternehmenssteuern sowohl beim Kanton als auch bei vielen Gemeinden nicht gegenfinanziert werden können, drohe ein weiterer Leistungsabbau, der zentrale Standortfaktoren schwäche.

Revision kommt zu früh und missachtet Volkswillen

Da die eidgenössische «Steuervorlage 17» als Nachfolgeprojekt zur gescheiterten Unternehmenssteuerreform III (USR III) erst in ihren Grundzügen skizziert worden ist, stehen die Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden noch nicht fest. Der Gemeinderat hält die vorgeschlagene Revision daher auch für verfrüht. Er fordert den Regierungsrat auf, die neue Bundesvorlage zur USR III abzuwarten und anschliessend mit einem frühen und engen Einbezug der Gemeinden eine umfassende Steuerstrategie zu erarbeiten.

Im Kanton Bern ist die USR III mit 68,4 Prozent am deutlichsten verworfen worden. Dieses klare Resultat wertet der Gemeinderat als eine Absage an jegliche Lastenverschiebungen von den juristischen zu den natürlichen Personen. Zudem stösst sich der Gemeinderat am Umstand, dass mit den vorgesehenen Steuersenkungen hochrentable Grossbetriebe gegenüber KMU bevorteilt würden.  

Eingriff in die kommunale Finanzautonomie

Aufgrund der vorgesehenen tieferen Unternehmenssteuern sinkt der Steuerertrag der Stadt Bern im Jahr 2019 um 6 Millionen und ab 2020 um jährlich 15 Millionen Franken. Mit der Argumentation des Kantons, die Ertragsausfälle würden durch Mehreinnahmen durch die allgemeine Neubewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und Wasserkräfte kompensiert, ist der Gemeinderat nicht einverstanden. Mit der «Zweckbindung» der Mehreinnahmen erfolgt ein Eingriff in die finanzielle Autonomie der Gemeinden, denn Zusatzeinnahmen aus der allgemeinen Neubewertung stehen den Gemeinden uneingeschränkt zu.

Damit gesetzgeberisch bedingte Einnahmeausfälle zukünftig auf kommunaler Ebene gezielt kompensiert werden können und die Gemeindeautonomie wieder gestärkt wird, fordert der Gemeinderat die Möglichkeit zur Festlegung unterschiedlicher Steueranlagen für natürliche und juristische Personen. 

Gemeinderat Stadt Bern

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