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11. September 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Revidiertes Übernachtungsabgabereglement

Gleiche Spielregeln für alle

Wer in der Stadt Bern ein Zimmer oder eine Wohnung an Touristinnen und Touristen vermietet, muss die Übernachtungsabgabe bezahlen. Davon profitieren auch die auswärtigen Gäste: Sie erhalten nämlich dafür das Bern Ticket, das ihnen die kostenlose Nutzung des ÖV ermöglicht. Weil dies viele nicht wissen, informierten die Stadt und Bern Tourismus heute Morgen über die aktuelle Regelung und die Zusammenarbeit mit Airbnb.

Am 1. Juni 2014 ist in der Stadt Bern das überarbeitete Reglement über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe in Kraft getreten. Bereits im alten Reglement war festgehalten, dass auf allen sogenannt «entgeltlichen Beherbergungen» die Übernachtungsabgabe (früher Kurtaxe) zu bezahlen ist. Im neuen Reglement wurde dies nun noch präzisiert. Als abgabepflichtige Gastgewerbebetriebe werden nebst Hotels und Pensionen explizit auch «zu touristischen Zwecken vermietete Zimmer oder Wohnungen» genannt. Damit sind private Vermieterinnen und Vermieter von Unterkünften angesprochen, unabhängig davon, ob sie eine Ferienwohnung anbieten, ein Bed & Breakfast betreiben oder bei Onlineplattformen wie Airbnb mitmachen.

Bern-Ticket als Bonus
Das Übernachten in privaten Unterkünften gewinnt auch in der Stadt Bern an Beliebtheit. Onlineplattformen wie Booking.com, Airbnb und andere machen es für Privatpersonen heute einfacher, Zimmer für Gäste im Internet zu vermarkten. Dabei vergessen viele, dass ihre Dienstleistung abgabepflichtig ist und dass sie sich bei den Steuerbehörden melden müssen, um sich anzumelden. «Es müssen für alle, die kommerziell Zimmer vermieten, die gleichen Spiesse gelten, egal ob es sich um ein privates oder gewerbliches Angebot handelt. Alles andere ist unfair», sagt Gemeinderat Reto Nause. Darüber hinaus locke seit Kurzem ein «Zückerchen»: „Wer die Übernachtungsabgabe bezahlt, bekommt für seine Gäste das Bern-Ticket, das den Touristinnen und Touristen freie Fahrt im Berner ÖV-Netz ermöglicht.» Auch die Übernachtungsabgabe selbst kommt letztlich wieder den auswärtigen Gästen zu Gute: Der Reinertrag wird vollumfänglich für die touristische Infrastruktur verwendet.

Konstruktiver Dialog
Einen Gesamtüberblick über alle angebotenen privaten Unterkünfte in der Stadt Bern gibt es nicht. Was Airbnb betrifft, so schätzen die Behörden, dass aktuell auf dem Boden der Gemeinde Bern zwischen 50 bis 100 Unterkünfte über die Plattform angeboten werden. Bern Tourismus steht in Kontakt mit der für die Schweiz zuständigen Stelle von Airbnb in Deutschland. «Wir führen einen konstruktiven Dialog», sagt Michael Keller, Vizedirektor von Bern Tourismus. «Airbnb weiss um die Thematik und macht seine Mitglieder darauf aufmerksam, dass sie die lokalen Abgabepflichten zu beachten haben.» Zurzeit laufen Abklärungen, ob Airbnb zudem den Hinweis auf das Bern-Ticket in seine Bestimmungen integrieren könnte. Weitergehende Lösungen, wie etwa die Herausgabe von Kundendaten, sind nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen für die städtischen Behörden keine Option. Ein solcher Ansatz müsste zudem auch auf andere Onlineplattformen ausgeweitet werden.

Geringer Anteil an der Übernachtungsabgabe
Vielmehr stehen die Anbietenden selbst in der Pflicht: Bei der Übernachtungsabgabe besteht - wie bei allen Gesetzen - eine Holschuld. Mit einem Informationsblatt sowie im Internet macht die Stadt Bern auf die geltende Regelung aufmerksam. Allein seit dem 1. Juni haben sich über 20 Vermieterinnen und Vermieter von sich aus bei den Steuerbehörden gemeldet. Festzuhalten ist allerdings, dass private Anbieter nur einen geringen Anteil an die Einnahmen aus der Übernachtungsabgabe leisten, die pro Jahr insgesamt rund zwei Millionen Franken beträgt. «Private Unterkünfte steuern höchstens fünf Prozent bei, der überwiegende Teil stammt nach wie vor von traditionellen Betrieben», sagt Moritz Jäggi, Leiter Steuerverwaltung der Stadt Bern. Dies liege nicht zuletzt auch daran, dass Private meist nur ein, zwei Betten vermieten würden und dies oftmals nur zu gewissen Zeiten im Jahr. Auch Michael Keller relativiert die Bedeutung der neuen Onlineplattformen in der Stadt Bern: «Airbnb ist ein Nischenprodukt, das als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zum klassischen Übernachtungsangebot zu sehen ist.»

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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