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4. Juni 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Konzept Nachtleben

Jugendliche bekommen eigenen Raum an der Nägeligasse

An der Nägeligasse 2 soll definitiv das Nachtleben einkehren: Der Gemeinderat hat beschlossen, die ehemaligen Räumlichkeiten der Sanitätspolizei für die Realisierung eines Jugendraums zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung als Jugendraum sind Umbauarbeiten notwendig.

Jugendraum statt Garagen: Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die ehemaligen Räumlichkeiten der Sanitätspolizei im Erdgeschoss der Nägeligasse 2 in einen Jugendraum umfunktioniert werden sollen. Im Rahmen des Konzepts Nachtleben war bereits früher entschieden worden, dass der Standort mittelfristig für das Nachtleben genutzt werden soll. Offen war bislang die Frage, in welcher Form dies geschehen soll: Ob kommerziell durch einen Klub oder mit einer nicht-kommerziell orientierten Trägerschaft auf Basis eines Leistungsvertrags. Der Gemeinderat hat sich nun für eine nicht-kommerzielle Nutzung entschieden, der Raum soll vollumfänglich den Berner Jugendlichen zur Verfügung stehen.

Angebot für unter 18-Jährige
Abklärungen im Vorfeld haben ergeben, dass ein grosses Bedürfnis nach einem zentral gelegenen Raum in der Innenstadt für Jugendliche ab 16 Jahren besteht. Gerade für die Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen gibt es an den Wochenenden nur wenige Ausgehangebote. Das städtische Jugendamt hat hierzu unter anderem eine Befragung von 600 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durchgeführt. Zudem wurde das Thema letzten Sommer an einem Workshop von Jugendamt und Polizeiinspektorat mit Jugendgruppen, Partyveranstaltern, Klubbetreibern und weiteren Beteiligten diskutiert.

Der Raum an der Nägeligasse soll nun entsprechend der Abklärungsergebnisse einerseits als Treffpunkt und andererseits für Partys und Veranstaltungen genutzt werden. Der Raum soll den Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden, damit sie dort ein ihren Bedürfnissen entsprechendes Angebot aufbauen können.

Stadtratskredit notwendig
Für eine Nutzung als Jugendraum müssen die Garagen umgebaut werden. Eine erste Schätzung rechnet mit gut 1,2 Millionen Franken Umbaukosten. Ein Grossteil der Kosten entsteht dabei durch Installationsarbeiten von Heizungs-, Lüftungs- und Kühlanlagen. Diese Aufwände würden auch anfallen, wenn der Raum anderweitig genutzt oder vermietet würde. Aufgrund der Höhe des Betrages wird der entsprechende Baukredit in der Zuständigkeit des Stadtrats liegen.

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Titel Bearbeitet
Jugendbefragung.pdf (PDF, 546.7 KB) 03.06.2015

Informationsdienst Stadt Bern

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