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6. November 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Projekt Baumzimmer soll gebaut werden

Kein Weiterzug des Centralweg-Urteils

Mit der Zustimmung zu einer Motion hat der Stadtrat am 12. September 2013 seinen Kreditentscheid für das Wohnbauprojekt Baumzimmer am Centralweg vom 16. Mai 2013 widerrufen. Das Regierungsstatthalteramt hat am 24. Oktober 2014 eine Beschwerde gegen diesen Stadtratsentscheid gutgeheissen und den entsprechenden Stadtratsbeschluss aufgehoben. Der Gemeinderat verzichtet auf den Weiterzug des Urteils an das Verwaltungsgericht.

Der Stadtrat hat am 16. Mai 2013 für das Wohnbauvorhaben Baumzimmer am Centralweg im Lorrainequartier einen Investitionskredit von 8,823 Millionen Franken gesprochen. Das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangene Projekt des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik sieht die Realisierung von 13 Wohnungen im Minergie-P-Eco Standard vor. Im Widerspruch zu diesem Entscheid hat der Stadtrat am 12. September 2013 einer Motion zugestimmt, die den Gemeinderat beauftragt, eine Vorlage zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 16. Mai 2013 zu unterbreiten. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde vor dem Regierungsstatthalteramt erhoben.

Motion zur Wiedererwägung nicht zulässig
Mit Urteil vom 24. Oktober 2014 hat das Regierungsstatthalteramt die Beschwerde gutgeheissen und den Stadtratsentscheid vom 12. September 2013 aufgehoben. Aus Sicht des Regierungsstatthalteramts ist gestützt auf das Stadtratsreglement eine Motion, die einen in Rechtskraft erwachsenen früheren Entscheid des Stadtrats aufheben will, unzulässig. Die Wiedererwägung ist nur am gleichen Sitzungstag zulässig und benötigt ein Quorum von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrats.

Urteil wird nicht weitergezogen
Nach eingehender Analyse der Begründung des Regierungsstatthalteramts hat der Gemeinderat entschieden, das Urteil im Namen der Stadt nicht an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Er gibt damit auch seinem Willen Ausdruck, das Projekt Baumzimmer nun möglichst rasch zu realisieren. Bei seinem Entscheid berücksichtigte der Gemeinderat, dass für das Projekt bereits um 1,3 Millionen Franken ausgegeben worden sind, dass bei einem Projektabbruch Schadensersatzforderungen drohen würden und dass die dreizehn vorgesehenen Wohnungen einen willkommenen Beitrag für neuen Wohnraum leisten werden. Das Baugesuch für das Projekt Baumzimmer ist beim Regierungsstatthalteramt hängig.

Informationsdienst Stadt Bern

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