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7. April 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Kurznachrichten des Gemeinderats

Sechs städtische Abstimmungen am 5. Juni 2016

Die Stadtberner Stimmberechtigten werden am 5. Juni 2016 über sechs städtische Vorlagen befinden können: Zur Abstimmung gelangen der Zonenplan Viererfeld inklusive dem Kredit für den Grundstückserwerb und für die Arealentwicklung sowie der Zonenplan Mittelfeld. Weiter werden die Stimmberechtigten über einen Baukredit für einen Ersatzneubau der Volksschule Stapfenacker und über einen Baukredit für die Gesamtsanierung der Volksschule Lorraine entscheiden können. Ebenfalls zur Abstimmung gelangt die Weiterentwicklung von WankdorfCity. Bei dieser Vorlage können die Stimmberechtigten über die Abgabe von Land im Baurecht und eine Kreditaufstockung befinden. Schliesslich wird den Stimmberechtigten die Teilrevision des Reglements über die politischen Rechte vorgelegt. Dabei geht es insbesondere darum, ob die reglementarische Höchstgrenze für Subventionen an die anerkannten Quartierorganisationen erhöht werden soll.

Leistungsvertrag 2016 mit konsibern genehmigt

Der Gemeinderat hat den Leistungsvertrag 2016 mit der Stiftung Musikschule Konservatorium Bern (konsibern) genehmigt. Die Leistung an die grösste Musikschule im Kanton Bern wurde bisher über ein Kostendach definiert. Neu werden die vom konsibern effektiv geleisteten Unterrichtseinheiten nach dem Musikschulgesetz abgegolten. Mit der Umstellung gleicht die Stadt Bern ihre Vertragspraxis den übrigen Gemeinden an. Im Budget 2016 des Schulamts der Stadt Bern sind für die Unterrichtseinheiten wie im Vorjahr drei Millionen Franken eingestellt. Falls konsibern eine höhere Zahl an subventionierten Unterrichtsstunden für Kinder und Jugendliche aus der Stadt Bern anbietet und damit das Budget überschreitet, müsste das Schulamt einen Antrag auf einen Nachkredit stellen.
 

City-Pläne werden bis Ende 2018 von der APG bewirtschaftet

Die City-Pläne werden bis Ende 2018 von der Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) bewirtschaftet. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Im Jahr 1995 haben die Stadt Bern und die APG einen auf zwanzig Jahre laufenden Vertrag abgeschlossen, welcher der APG das Recht überträgt, an den Standorten der sogenannten City-Pläne (Stadtpläne) kommerzielle Werbung anzubieten. Nun hat der Gemeinderat einen Nachtrag zum bestehenden Vertrag genehmigt, der die Zeit bis Ende 2018 regelt. Diese Übergangslösung hat zum Zweck, dass ab 2019 für alle Plakatierungen in der Stadt Bern – die Plakatierung auf öffentlichem Grund (APG, Laufzeit bis Ende 2018), die Plakatierung an ÖV-Haltestellen (Clear Channel, Laufzeit bis Ende 2018) und die Nutzung der City-Pläne – eine gleichzeitige öffentlich-rechtliche Vergabe ermöglicht wird.

Informationsdienst Stadt Bern

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