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23. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Lorrainestrasse soll zur Begegnungszone werden

Die Lorrainestrasse soll attraktiver und sicherer gestaltet werden: Geplant ist eine Begegnungszone, mit welcher die Aufenthaltsqualität sowie die Verkehrssicherheit erhöht und die Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr verbessert werden. Für die Projektierung der Umgestaltung und Sanierung der Lorrainestrasse hat der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats eine Kreditvorlage verabschiedet.

Die Oberfläche der Lorrainestrasse muss saniert werden, zudem entspricht die Strassengestaltung nicht mehr den aktuellen Anforderungen an den öffentlichen Raum. Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat deshalb in enger Zusammenarbeit mit Nutzergruppen aus dem Quartier ein Betriebs- und Gestaltungskonzept erarbeitet. Dieses sieht die Einrichtung einer Begegnungszone mit Tempo 20 vor, die von der Einmündung Schulweg bis zur Einmündung Quartiergasse reicht. In diesem Bereich wird die Strasse mittels einer kleinen Rampe auf ein leicht erhöhtes Niveau geführt. Fussgängerinnen und Fussgänger sollen sich innerhalb des verkehrsberuhigten Quartiers frei bewegen können, Zebrastreifen gibt es nur noch in der Nähe der beiden Schulhäuser, des Kindergartens und der Kindertagesstätte. Velofahrende werden – wie in Begegnungszonen üblich – im Mischverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr geführt. Die Anzahl der Parkplätze soll soweit möglich erhalten werden.

Plattformen zum Verweilen

Das Konzept sieht zudem sogenannte Plattformen für die öffentliche Nutzung vor. Dabei handelt es sich um eine Art Inseln, welche dem Quartier, örtlichen Gewerbebetrieben, Institutionen und Initiativen zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Es sind schwere Elemente, welche aber nach Bedarf verschoben werden können. Solche Plattformen laden zum Verweilen ein und beleben das Quartier, ausserdem unterbinden sie das Überfahren der überbreiten Gehwege, brechen die geradlinige Quartierachse auf und engen den Raum für den motorisierten Verkehr ein.

Gleichzeitig mit den Verkehrs- und Gestaltungsmassnahmen wird der Strassenbelag saniert, teilweise müssen auch die Werkleitungen (Strassenentwässerung) ersetzt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung des Sanierungs- und Neugestaltungsprojekts werden die Behindertenorganisationen, die bereits an der Erarbeitung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts beteiligt waren, erneut beigezogen, sodass das Projekt den Vorgaben der hindernisfreien Ausgestaltung entspricht.

Für die weitere Projektierung bis Phase Bauprojekt beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat, den in eigener Kompetenz bereits bewilligten Planungskredit von 130‘000 auf 550‘000 Franken zu erhöhen. Dieser Projektierungskredit wird später in den Baukredit aufgenommen.

Informationsdienst Stadt Bern

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