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8. Dezember 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Modell zur Vermietung günstiger städtischer Wohnungen

Günstiger Wohnraum: Massnahmen und Kontrollen zeigen Wirkung

Die Sofortmassnahmen bei der Vermietung günstiger Wohnungen der Stadt greifen: Die erneute Überprüfung des «günstigen Wohnraums mit Vermietungskriterien» zeigt eine deutliche Reduktion der Verstösse gegen die Vermietungskriterien. Mit dem durch den Gemeinderat beschlossenen neuen Beurteilungsraster für städtische Wohnungen («Berner Modell») sind nun 1055 Wohnungen für günstiges Wohnen geeignet. Für die zulässigen Mietzinsrabatte gelten neue Richtwerte. Durch Mietfluktuation kann in rund zehn Jahren die Steuerungsvorgabe «1000 GüWR-Mietverhältnisse» erreicht werden.

Als Sofortmassnahme nach einer ersten Überprüfung der städtischen Wohnungen im Segment «günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» hat der Gemeinderat beschlossen, ab 2015 jährliche Kontrollen durchzuführen. Nun liegen die Ergebnisse der jüngsten Kontrolle vor: Die Anzahl Mietverhältnisse, bei welchen die städtischen Vermietungskriterien nicht erfüllt werden, liegen bei 45 Fällen (11 Prozent). Im Jahr 2013 waren es noch 231 Fälle (41 Prozent). Die aktuellen 45 Fälle sind auf individuelle Veränderungen beim Einkommen, beim Vermögen oder bei den Belegungskriterien seit der letzten Überprüfung zurückzuführen. Bei allen 45 Fällen können neu die Rückzahlungen der gewährten Mietzinsrabatte in einer Gesamthöhe von rund 100‘000 Franken eingefordert werden. Neben der eigentlichen Kontrolle haben verwaltungsinterne Massnahmen zur klaren Abnahme beigetragen: Beim Abschluss eines GüWR-Vertrags werden seit Frühling 2014 die Einwohner- und Steuerdaten systematisch überprüft. Damit ist gewährleistet, dass nur Berechtigte in den Genuss von Mietrabatten kommen.

«Berner Modell» schafft Klarheit

Der Gemeinderat hat weitere Verbesserungen am System vorgenommen und dabei ein neues Modell entwickelt. Der Mietzins der meisten Wohnungen des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds) wurde bisher auf Basis eines Beurteilungsrasters aus den 1990er Jahren festgelegt («Basler Modell»). Dieses Raster war unvollständig und nicht mehr aktuell. Das neue «Berner Modell» ist zeitgemäss und vollständig. Es ermöglicht zu jeder Wohnung die Aussage, ob sie hinsichtlich Komfort / Standard und Lagequalität für günstigen Wohnraum geeignet ist oder nicht. So gelten neu derzeit 1055 der 1900 Wohnungen des Fonds als GüWR-geeignet. Das neue «Berner Modell» ist durchlässig: Wohnungen in umfassend sanierten Liegenschaften können den Status «GüWR-fähig» aufgrund des höheren Komforts verlieren. Andere Wohnungen werden mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur letzten Sanierung und dem damit einhergehenden Komfortverlust den Status «GüWR-fähig» erhalten. Es entsteht somit eine Durchlässigkeit zwischen den Wohnungssegmenten.

Der Gemeinderat hat für das «Berner Modell» überdies Richtwerte für maximal mögliche Mietzinsrabatte bei verschiedenen Wohnungsgrössen festgelegt. Neu bestehen somit einheitliche Vorgaben, welche nunmehr eine Gleichbehandlung der Mieterinnen und Mieter im Segment GüWR garantieren.

Die unternommenen Schritte stärken die Nachvollziehbarkeit der Vermietung von günstigen Wohnungen: Die neu vereinheitlichten Mietrabatte werden nur noch berechtigten Personen und nur noch für geeigneten Wohnraum gewährt.

Steuerungsvorgabe in zehn Jahren erreichbar

Mit einer Steuerungsvorgabe verlangt der Stadtrat, dass der Fonds über mindestens 1000 GüWR-Mietverhältnisse verfügen soll. Ausgehend von heute 450 GüWR-Mietverhältnissen sollte diese Steuerungsvorgabe unter Berücksichtigung der Mietfluktuation (jährlich 40 bis 50 neue GüWR-Mietverträge) in rund zehn Jahren erreicht werden können.

Systemwechsel kein Thema mehr

Die reflecta AG, Bern hat eine Analyse der Stärken und Schwächen des gegenwärtigen Vergünstigungssystems und Vorschläge für dessen Verbesserung vorgenommen. Sie erkennt keine schwerwiegenden Mängel am heutigen System. Insbesondere wird kein Wechsel von der Objekt- zur Subjekthilfe empfohlen, zumal schon heute eine objektgebundene Subjekthilfe erfolgt, in welcher die Wohnbeihilfe direkt an die Mieterschaft in Form eines Mietzinsrabatts ausgerichtet wird. Das Berner Modell vereinigt die Vorteile der Objekt- und Subjekthilfe. Der Gemeinderat will deshalb am bestehenden GüWR-System festhalten. Gestützt auf den Bericht der reflecta besteht jedoch in einem Punkt Handlungsbedarf: Durch den Fonds gewährte Mietzinsrabatte an Sozialhilfe beziehende Personen fliessen heute nicht in den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) ein. Der Gemeinderat hat deshalb den Auftrag erteilt, zu prüfen, in welcher Form die gewährten Mietzinsrabatte künftig im FILAG berücksichtigt werden könnten.

Aufräumen hat sich gelohnt

Die jährlichen Kontrollen garantieren den richtigen Einsatz der finanziellen Mittel. Mit dem neuen Berner Modell liegt ein einfaches und nachvollziehbares System vor, um die GüWR-Wohnungen zu bestimmen und die Rabatte festzulegen. Die Steuerungsvorgabe des Stadtrats wird innerhalb der geforderten Frist erreicht werden können. Einheitliche Mietzinsrabatte garantieren eine rechtsgleiche Behandlung der Mieterschaft im GüWR-Segment. Die Solidarität ist wieder gesichert. 

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Titel Bearbeitet
Präsentation zur Medienkonferenz Günstiger Wohnraum (PDF, 120.8 KB) 08.12.2015

Informationsdienst Stadt Bern

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