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21. Dezember 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Nachhaltige Mobilität in der Stadtverwaltung

Der Gemeinderat hat eine «Mobilitätspolicy» verabschiedet. Die verwaltungsinterne Weisung macht Vorgaben zur Wahl der Beförderungsmittel für dienstliche Zwecke. So sollen die Mitarbeitenden in erster Linie zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs sein. Die Fahrzeuge der Stadtverwaltung zur Personenbeförderung werden im Verlaufe des Jahres 2018 in einem Pool zusammengelegt und durch das neue städtische Flottenmanagement zentral verwaltet.

Der Gemeinderat hat eine so genannte «Mobilitätspolicy» erlassen, die den städtischen Mitarbeitenden Vorgaben zur Wahl des Beförderungsmittels macht. So sind innerstädtische Wege zu Fuss, mit dem Fahrrad bzw. Elektrofahrrad oder mit dem öffentlichen Verkehr zurückzulegen. Die Autonutzung stellt eine Ausnahme dar. Ziel des Gemeinderats ist, dass die Mitarbeitenden möglichst kostengünstig, ökologisch, stadtverträglich und damit nachhaltig unterwegs sind.

Aufbau eines Fahrzeugpools im Jahr 2018

Mit der neuen «Mobilitätspolicy» werden Fahrzeuge zur Personenbeförderung (PKW, Elektrofahrräder, Elektrodreiräder und Fahrräder) nicht mehr dezentral in den einzelnen Dienststellen, sondern zentral durch das neue städtische Flottenmanagement bei Logistik Bern bewirtschaftet und gegen Verrechnung eines Nutzungsentgelts zur Verfügung gestellt. Das Flottenmanagement entscheidet über den Einkauf, den Betrieb und die Verwertung von Fahrzeugen. Mithilfe von Soft- und Hardware soll ab der zweiten Jahreshälfte 2018 schrittweise ein direktionsübergreifender Fahrzeugpool realisiert werden. Fahrzeuge können so direktionsunabhängig genutzt und individuell abgerechnet werden. Damit verspricht sich der Gemeinderat Kosteneinsparungen durch Skaleneffekte, eine kleinere Fahrzeugflotte und eine höhere Fahrzeugauslastung. Zudem sind ökologische Ziele, wie die Einführung alternativer Antriebe, besser umsetzbar. 

Gemeinderat der Stadt Bern

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