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1. Februar 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Naturschutzgebiet und Deponie auf dem Rehhag-Areal

Die Grube der ehemaligen Ziegelei Rehhag in Bümpliz muss wieder aufgefüllt werden. Neben unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial sollen auch Inertstoffe abgelagert werden. Dazu muss eine Deponiezone geschaffen werden. Der Gemeinderat hat die entsprechende Überbauungsordnung und die Abstimmungsvorlage zur Zonenplan-Änderung zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Geplant sind auch ein Naturschutzareal, Fusswege durch das Gelände sowie ein kleines Gewerbegebiet. Stimmt das Parlament den beiden Vorlagen zu, werden die Stimmberechtigten voraussichtlich im Juni 2018 über die Zonenplan-Änderung befinden.

Die alte Tongrube im Gebiet Rehhag westlich von Bümpliz muss wieder aufgefüllt werden. Gemäss den Vorgaben der Regionalkonferenz Bern-Mittelland und des Kantons Bern soll dies teilweise mit gesteinsähnlichen Bauabfällen, sogenannten Inertstoffen, geschehen. Dazu muss ein Teil der Abbauzone in eine Deponiezone umgezont werden.

Tongrube seit Jahren stillgelegt

Die Ziegelei Rehhag hat auf dem Areal über 100 Jahre lang Ton für die Produktion von Ziegeln und anderen Baumaterialien abgebaut. Vor rund 16 Jahren wurde die Ziegelproduktion eingestellt. Die stillgelegte Tongrube hat sich über die Jahre zu einem ökologisch wertvollen Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere entwickelt. Sie soll deshalb nach der Auffüllung als Naturschutzgebiet neu gestaltet werden.

Lebensraum von nationaler Bedeutung

Der lehmige Untergrund der stillgelegten Tongrube hat die Entstehung von wertvollen Pionierstandorten begünstigt, beispielsweise kleinen Tümpeln, und es haben sich diverse seltene Tier- und Pflanzenarten angesiedelt. Bedeutend ist der Standort Rehhag besonders für Amphibien wie die Gelbbauchunke, den Bergmolch oder die Erdkröte. Die Grube gilt als das wichtigste Amphibienlaichgebiet der Region Bern. Ohne sorgfältige Pflege verwaldet dieser Lebensraum aber innert weniger Jahrzehnte und verliert seinen ökologischen Wert. Es ist deshalb vorgesehen, die aufgefüllte Grube rechtlich als Naturschutzgebiet festzusetzen, um die hohen Naturwerte langfristig zu sichern. Nach der Auffüllung wird das Naturschutzgebiet durch die Stadt Bern gepflegt und teilweise öffentlich zugänglich gemacht. Geplant sind auch ein Panoramaweg sowie eine Feuerstelle. Nach der Rekultivierung soll die Grube in die Liste der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung aufgenommen werden.

Standort für eine Inertstoffdeponie

Wegen der Beschaffenheit des Bodens ist die alte Tongrube optimal für die Ablagerung von Inertstoffen geeignet. Für diese Stoffe besteht in der Region Bern seit Jahren ein Mangel an Deponiestandorten. Region und Kanton Bern haben das Areal Rehhag deshalb in ihren jeweiligen Richtplänen als Standort für eine Inertstoffdeponie definiert. Diese Festsetzung ist für die Stadtbehörden verbindlich. Um die Ablagerung von Inertstoffen zu ermöglichen, muss der bestehende Zonenplan aus dem Jahr 2004 aber geändert werden. Ein Teil der Abbauzone muss in eine Deponiezone umgezont werden. Einige der bestehenden Zonenvorschriften sind zudem auf den längst eingestellten Rohstoffabbau ausgerichtet und deshalb veraltet. Diese sollen aufgehoben beziehungsweise an die künftigen Nutzungen angepasst werden. Schliesslich werden die Gefahrengebiete auf dem gesamten Areal grundeigentümerverbindlich festgelegt.

Stadtrat beschliesst die Überbauungsordnung

Die vom Gemeinderat zuhanden des Stadtrats verabschiedete Überbauungsordnung Rehhag regelt insbesondere die Auffüllung der alten Tongrube mit sauberem Aushub, die Rekultivierung mit Terraingestaltung der aufgefüllten Grube, die Etappierung der Arbeiten und die Folgenutzung. Da die Überbauungsordnung nicht von Art und Mass der bisher erlaubten Nutzung abweicht, liegt deren Erlass in der abschliessenden Kompetenz des Stadtrats. Sie kann unabhängig von der Zonenplan-Änderung in Kraft treten. Sobald die Genehmigung erteilt ist, kann mit der Auffüllung der Grube durch sauberen Aushub begonnen werden.

Abstimmung über Zonenplan-Änderung

Die ebenfalls vom Gemeinderat zuhanden des Stadtrates verabschiedete Zonenplan-Änderung und die angepassten Zonenvorschriften schaffen die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ablagerung von Inertstoffen in einem Teilbereich des Areals. Weil es sich dabei um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, entscheiden die Stimmberechtigten über die Zonenplan-Änderung. Sofern der Stadtrat die Vorlage verabschiedet, kommt sie voraussichtlich im Juni 2018 zur Abstimmung.

Gemeinderat der Stadt Bern

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