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25. Januar 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Neue Förderinstrumente für die Kulturförderung

Die Kulturförderung der Stadt Bern hat neue Förderinstrumente für die Projektunterstützung in den Sparten Theater und Tanz, Musik, Literatur sowie für die Laienmusik publiziert. Dabei werden die Unterstützungsformen den Bedürfnissen der Kulturszene angepasst und die einzelnen Förderinstrumente präziser gefasst. Zudem wird der Kreis jener, die Gesuche für eine Projektförderung eingeben können, geöffnet.

Die konkreten Instrumente der Projektunterstützung im Bereich der städtischen Kulturförderung werden in sogenannten Merkblättern beschrieben. Dort wird festgehalten, wer Beitragsgesuche stellen kann, welche Projekte auf Gesuch hin unterstützt werden können und welche eigenen Unterstützungsformen den Kulturförderkommissionen zur Verfügung stehen. Im Laufe des vergangenen Jahres hat die städtische Kulturabteilung zusammen mit den Kulturförderkommissionen und Vertretungen der freien Szene diese Merkblätter grundlegend überarbeitet und modernisiert.

Offenere Formulierungen

Die neuen, offenen Formulierungen ermöglichen es, auch kurzfristig auf aktuelle Anforderungen an die Kulturförderung zu reagieren. Der Begriff der «Projektbeiträge» ist in allen Sparten breit definiert, in allen Sparten steht neu das Förderinstrument «pauschale Programmförderung» zur Verfügung. Mit der pauschalen Programmförderung können in der Szene gut eingeführte, beständige Formationen oder Kleinveranstalter jeweils für ein Jahr unterstützt werden und müssen nicht für jede einzelne Veranstaltung ein separates Gesuch stellen.

Als Unterstützung im Bereich Musik steht neu auch das Instrument «Werkstipendium» zur Verfügung, mit dem einzelne Musikschaffende oder -gruppen speziell unterstützt werden können. Im Bereich Literatur können neu auch Buchhandlungen mit Beiträgen an eigene Veranstaltungen wie Lesungen unterstützt werden. Im Bereich Theater und Tanz sind Erstproduktionen nicht mehr generell von einer Unterstützung ausgeschlossen. Weiter ist neu eine Mehrjahresförderung einzelner Theater- oder Tanzgruppen möglich und es können Recherchebeiträge für Arbeiten gesprochen werden, die nicht direkt mit einer Produktion verbunden sind.

Klare Kriterien für die Förderung von Laienorchestern

Das Merkblatt zur Unterstützung der Laienmusik wurde ebenfalls neu gefasst und publiziert. Neu werden alle Gesuche auf Unterstützung für Konzerte von Laienorchestern, Blasmusiken oder von Chören direkt von der Abteilungsleitung nach einem festen Raster beurteilt.

Noch pendent ist das neue Merkblatt der Kunstkommission. Diese ist seit Januar 2016 mehrheitlich neu zusammengesetzt und wird die Präzisierung ihrer Förderinstrumente noch im ersten Quartal 2016 vornehmen.

Link zu den Merkblättern

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Weitere Informationen.

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