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3. Juni 2015 | Gemeinderat, Direktionen

Kantonale Vorprüfung abgeschlossen

Öffentliche Auflage der Zonenpläne Viererfeld / Mittelfeld

Vom 4. Juni bis 3. Juli 2015 liegen die Zonenpläne Viererfeld und Mittelfeld öffentlich auf. Damit erfolgt der nächste Schritt im Planungsprozess für das neue Stadtquartier. Gleichzeitig erfüllt die Stadt die neuen Voraussetzungen gemäss Raumplanungsverordnung des Bundes: Mit den Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee werden mögliche Auszonungsflächen für die Einzonung im Viererfeld sichergestellt.

Mit einem neuen Stadtquartier im Viererfeld und im Mittelfeld will der Gemeinderat neuen Wohnraum für rund 3000 Einwohnerinnen und Einwohner schaffen. Mit dem Abschluss der kantonalen Vorprüfung der Zonenpläne durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung erfolgt nun der nächste Schritt im Planungsprozess für die Überbauung: Vom 4. Juni bis 3. Juli 2015 liegen die Zonenpläne öffentlich auf.

Änderung der Nutzungspläne für Überbauung mit grosszügiger Grünfläche
Um das neue Quartier zu realisieren, müssen die Gebiete Viererfeld und Mittelfeld ein- beziehungsweise umgezont werden. Das Viererfeld ist heute der Landwirtschaftszone zugewiesen. Der Zonenplan Viererfeld beinhaltet die Einzonung der Landwirtschaftszone in die Wohnzone, gemischte Wohnzone und Zone mit Planungspflicht sowie in die Zone im öffentlichen Interesse (Freifläche FA*) mit zugehörigen Überbauungsvorschriften. Die Zonenplanänderung sieht vor, dass rund die Hälfte der Fläche des Viererfelds für die Überbauung genutzt werden kann. Die andere Hälfte soll in Form eines Stadtteilparks als vielfältig nutzbare Grünfläche für die Bevölkerung erhalten bleiben.

Das Mittelfeld ist heute der Zone im öffentlichen Interesse (Freifläche FB) zugewiesen. Mit dem Zonenplan Mittelfeld wird es neu in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) mit zugehörigen Überbauungsvorschriften umgezont. Die Zone mit Planungspflicht ermöglicht die Realisierung eines Wohnquartiers sowie öffentliche und private Bauten und Anlagen, die einem allgemeinen Interesse entsprechen – namentlich Alters-, Sport- und Schulanlagen. Insgesamt sind im Gebiet Mittelfeld zwei Drittel der Fläche für die Überbauung vorgesehen, ein Drittel soll als vielfältig nutzbare Grünfläche dienen.

Auszonungen als Kompensation für Einzonung Viererfeld
Gleichzeitig mit dem Zonenplan Viererfeld gehen auch die Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee in die öffentliche Auflage. Mit diesen Planungszonen sichert die Stadt mögliche Kompensationsflächen für das Viererfeld planungsrechtlich ab. Die Raumplanungsverordnung des Bundes (Art. 52a Abs. 2 Bst. c) sieht vor, dass während der Übergangsfrist bis zur Überarbeitung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne Einzonungen nur möglich sind, wenn die Rückzonung der entsprechenden Fläche andernorts festgelegt ist. Die Pflicht zur Rückzonung fällt dahin, wenn diese sich aufgrund des genehmigten Richtplans erübrigt.

Die Gebiete Manuelmatte und Zentrum Paul Klee sind im Besitz von Stadt und Kanton Bern. Sie werden heute landwirtschaftlich genutzt, sind aber der Zone für öffentliche Nutzungen (Freifläche) zugewiesen. Die Manuelmatte (Zone FA) wird vom angrenzenden Bauernhof (Zone FB) als Weide- und Wiesland genutzt. Die Landschaftsskulptur (Zone FA) des Zentrums Paul Klee mit den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Nutzungen ist wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage. Diese heutigen Nutzungen bleiben mit den Planungszonen Manuelmatte und Zentrum Paul Klee gewährleistet.

Zusätzliche Planungszonen zur Sicherung der kompensatorischen Auszonung für das Viererfeld werden vom Kanton ausserhalb der Stadt Bern erlassen, denn die Stadt allein hat zu wenig Kompensationsfläche. Die Planungszonen werden mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam.

Volksabstimmung im Februar 2016 geplant
Aufgrund des erhöhten Planungsaufwands durch das neue Raumplanungsgesetz musste der Zeitplan angepasst werden. Neu ist die Volksabstimmung über die Vorlage Viererfeld und Mittelfeld am 28. Februar 2016 geplant. Ziel des Gemeinderats ist es, die Gebiete Viererfeld und Mittelfeld bis Ende der Legislatur im Jahr 2016 ein- beziehungsweise umzuzonen. Die Stadt will den für die Überbauung vorgesehenen Teil des Viererfelds vom Kanton erwerben und im Baurecht abgeben. Der Baubeginn ist spätestens ab 2020 vorgesehen.

 

Öffentliche Auflagen
Planung Viererfeld / Mittelfeld
Planungszonen Manuelmatte / Zentrum Paul Klee

Die Auflagedokumente und weitere Unterlagen, die zur Orientierung dienen, sind an folgenden Orten einsehbar:

  • Auf der Webseite der Stadt Bern: www.bern.ch/online/mitwirkungen
  • Bei der Baustelle der Stadt Bern an der Bundesgasse 38
  • Beim Stadtplanungsamt an der Zieglerstrasse 62

 Die öffentlichen Auflagen dauern vom 4. Juni bis 3. Juli 2015.

 

Informationsdienst Stadt Bern

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