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14. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt mit Zonenplanänderung und Baugesuch zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. In der Waldlichtung an der Wohlenstrasse in der Eymatt soll ein neues Tierheim des Vereins Berner Tierschutz gebaut werden. Das heutige Tierheim in Oberbottigen bietet zu wenig Platz und genügt den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung nicht mehr. Die Überbauungsordnung regelt unter anderem die Art und das Mass der baulichen Nutzung, die Erschliessung und die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung. Sie legt im Planungsperimeter eine Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse FA* für die vorhandenen Erdgasröhrenspeicher sowie eine Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse FB* für das Tierheim fest. Für beide Zonen wird die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III festgelegt. Die öffentliche Auflage wird im koordinierten Verfahren durchgeführt, sodass mit der Genehmigung der Planung auch die Baubewilligung für das Tierheim vorliegt. Das letzte Wort zur Überbauungsordnung haben die Stimmberechtigten. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Herbst 2017 statt. Die öffentliche Auflage dauert vom 14. Dezember 2016 bis 13. Januar 2017. Die Unterlagen sind einsehbar im Stadtplanungsamt, Zieglerstrasse 62, beim Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, oder unter: www.bern.ch/auflagen.

Informationsdienst Stadt Bern

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