Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

5. April 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Quartiercafé am Egelsee soll weitergeführt werden

Der im Sommer 2017 am Egelsee durchgeführte Versuchsbetrieb des Quartiercafés «Bar au Lac» ist auf grosses Interesse gestossen und soll auf die gesamte Zwischennutzungsdauer des Areals ausgeweitet werden. Für die dafür notwendigen baulichen Vorkehrungen hat der Gemeinderat einen entsprechenden Kredit genehmigt. Die erforderlichen Bewilligungsverfahren werden demnächst ausgelöst.

Bis zum geplanten Auszug des Strassenreinigungsstützpunktes, der sich derzeit noch in der Liegenschaft des ehemaligen Entsorgungshofs an der Muristrasse 21e befindet, wird ein Teil des Areals zwischengenutzt. Die Rahmenbedingungen dafür hat die Stadt unter anderem zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Quartierorganisation sowie Anwohnenden in einem partizipativen Prozess festgelegt. Zudem wurde mit dem «Verein am See» eine Plattform für die Zwischennutzung gebildet, die Ideen und Angebote sammelt und koordiniert.

Erfolgreicher Versuchsbetrieb

Im Rahmen der Zwischennutzung wurde im Sommer 2017 ein dreimonatiger Versuchsbetrieb der «Bar au Lac» durchgeführt. Die Stadt hatte dafür einen Werkstattraum der Strassenreinigung für die Nutzung als Gastronomiebetrieb freigegeben, um dem in der Quartiermitwirkung gewünschten und durch verschiedene parlamentarische Vorstösse aus beinahe allen politischen Lagern geforderten Quartiercafé zum Durchbruch zu verhelfen. Das neue Angebot stiess im Quartier auf grosses Interesse. Dies belegen unter anderem die rund 600 Unterschriften, welche Quartierbewohnerinnen und -bewohner innert kurzer Zeit für die Weiterführung des Cafés gesammelt hatten.

Dem Gemeinderat ist es gestützt auf die weitgehend positiven Erfahrungen aus dem Versuchsbetrieb ein Anliegen, dass das Quartiercafé während der ganzen Zwischennutzungsdauer weitergeführt werden kann. Die entsprechenden Gesuche für die dafür erforderliche Baubewilligung und die gastgewerberechtliche Betriebsbewilligung sollen deshalb demnächst eingereicht werden.

Zeitpunkt der Wiedereröffnung bleibt ungewiss

Der Gemeinderat setzt sich weiterhin für eine möglichst zeitnahe Lösung ein. In Anbetracht des Entscheids der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion gegen die vom Regierungsstatthalteramt erteilte gastgewerbliche Einzelbewilligung für den Versuchsbetrieb 2017 bleibt jedoch fraglich, ob die «Bar au Lac» ihre Tore bereits in diesem Sommer wieder öffnen kann. Der Gemeinderat bedauert, dass offenbar die heutigen gesetzlichen Vorgaben einen einfachen und pragmatischen Weg für einen Cafébetrieb vor Ort nicht zulassen.

Für die mehrjährige Nutzung der Räumlichkeiten als Quartiercafé sind bauliche Anpassungen am Gebäude notwendig, unter anderem der Einbau einer Lüftungsanlage, hindernisfreie Toiletten und die Teilsanierung der Liegenschaftsentwässerung. Der Gemeinderat hat dafür einen Kredit von 239’000 Franken gesprochen. Die Kosten für die gesamte Kücheninfrastruktur und das Mobiliar trägt der Cafébetreiber.

Gemeinderat Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile