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3. März 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Rahmenkonzession für Kleinstantennen erteilt

Der Gemeinderat hat der Swisscom AG eine auf fünf Jahre befristete Rahmenkonzession erteilt, mit welcher sie im öffentlichen Strassenraum maximal 100 sogenannte Kleinstantennen anbringen darf. Bei Kleinstantennen (Mikrozellen, «Small Cells») handelt es sich um besonders kleine Fernmeldeanlagen mit einer geringen Leistungsabgabe (weniger als 6 Watt). Diese sind weder vom bestehenden Moratorium der Stadt Bern für Mobilfunkantennen auf stadteigenen Grundstücken, Bauten und Anlagen noch von der Verordnung des Bundes über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung betroffen. Gemäss Bundesamt für Umweltschutz (BAFU) gelten sie als ungefährlich. Ihre Erstellung erfordert grundsätzlich keine Bewilligung, jedoch die Zustimmung des jeweiligen Grundeigentümers. Als Standorte für Kleinstantennen kommen unter anderen unterirdische Schächte in Frage. Die Benutzung von Schächten im öffentlichen Raum erfordert in der Stadt Bern eine Sondernutzungskonzession. Diese hat der Gemeinderat nun mit der befristeten Rahmenkonzession erteilt. Die einzelnen Standorte werden im Anschluss mit sogenannten Objektkonzessionen durch die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün bewilligt. Die Swisscom AG wird diese Standorte jeweils mit einem im Detail noch zu bestimmenden Hinweis versehen müssen. Mit dieser Auflage nimmt der Gemeinderat die in der Bevölkerung teilweise verbreiteten Vorbehalte gegenüber den durch Funkantennen ausgelösten Strahlungen auf. Sollten sich weitere Fernmeldedienstanbieter mit Gesuchen für Kleinstantennen an die Stadt wenden, wird ihnen eine analoge Rahmenkonzession erteilt.

Gemeinderat Stadt Bern

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