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9. Juni 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Spezialfinanzierung für die städtischen Kitas tritt in Kraft

Die Stadt Bern darf die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter und im Kindergarten ausschliesslich mittels Betreuungsgutscheinen vergünstigen. Eine Defizitdeckung der städtisch geführten Kitas ist unzulässig. Mit der Einführung einer Spezialfinanzierung wird es den städtischen Tagesstätten ermöglicht, einen erwirtschafteten Überschuss für die Deckung späterer Risiken zurückzulegen. Im Gegenzug bleibt auch ein allfälliger Verlust der städtischen Kitas in der Spezialfinanzierung. Gegen die für die Einführung dieser Spezialfinanzierung notwendige Teilrevision des Betreuungsreglements ist kein Referendum ergriffen worden. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Einführung dieser Spezialfinanzierung für die städtisch geführten Tagesstätten für Kinder im Vorschulalter und im Kindergarten auf den 1. August 2016 in Kraft zu setzen.

Informationsdienst Stadt Bern

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