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19. September 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Taxiwesen

Stadt Bern sucht Dialog mit Fahrdienst Uber

Der Fahrdienst Uber zeigt Interesse, seinen Dienst in Zukunft allenfalls auch in der Stadt Bern anzubieten. Deshalb ist die Gewerbepolizei aktiv mit Uber in Kontakt getreten. Klar ist, dass für alle Fahrerinnen und Fahrer in der Stadt Bern die gleichen Regeln gelten müssen.

Der amerikanische Fahrdienst Uber sorgt seit einiger Zeit in verschiedenen Schweizer Städten für Aufregung. Die Berner Gewerbepolizei hat gegenüber dem möglichen neuen Anbieter im lokalen Taxigeschäft keine grundsätzlichen Bedenken. «Solange der Dienst mit den geltenden städtischen und kantonalen Vorgaben vereinbar ist, spricht nichts gegen Uber in Bern», sagt Marc Heeb, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern. Er hat sich diese Woche mit dem Schweizer Betreiber von Uber getroffen und ihm erläutert, wie die rechtliche Situation in Bern aussieht. Die Gewerbepolizei strebt einen Dialog an, damit sowohl für Uber wie für die registrierten Taxiunternehmen eine einvernehmliche Basis geschaffen werden kann.

Poller und Bus-Spuren nur mit Halter- und Führerbewilligung
Gemäss der kantonalen Taxiverordnung und des städtischen Taxireglements ist der gewerbsmässige Transport von Personen nur erlaubt, wenn die Fahrerinnen und Fahrer über eine Taxiführerbewilligung verfügen und bei einem Unternehmen angestellt sind, das eine Taxihalterbewilligung besitzt. Wer auf selbstständiger Basis tätig ist, muss sowohl über eine Halter- wie eine Führerbewilligung verfügen. Nur dann können die Taxifahrerinnen und Taxifahrer auch Poller passieren, gewisse Bus-Spuren in der Stadt benutzen und von weiteren Berechtigungen profitieren.

Das Problem besteht nun darin, dass Uber als Vermittlungsplattform tätig ist und damit nicht als Halterin in Frage kommt. Umgekehrt spricht aufgrund der geltenden rechtlichen Grundlagen in Stadt und Kanton Bern jedoch nichts dagegen, wenn Fahrerinnen und Fahrer, die sowohl über eine Halter- wie eine Führerbewilligung verfügen, für Uber tätig sind.

«Neben den erforderlichen Bewilligungen ist zentral, dass alle Fahrzeuge, unabhängig ob sie auf eigene Rechnung, für ein privates Unternehmen oder für Uber fahren, insbesondere die Tarife aussen und innen am Fahrzeug klar kennzeichnen sowie über einen Fahrtenschreiber und eine behördlich zugeteilte Matrikelnummer verfügen», sagt Heeb. Nur so sei eine gewisse Qualität zu gewährleisten, die von den Behörden auch kontrolliert werden könne. Für die Gewerbepolizei ist klar, dass sich die Stadt der aktuellen Entwicklung im Taxiwesen nicht verschliessen kann, auch wenn zum heutigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob Uber tatsächlich nach Bern kommt. «Umso wichtiger ist es, dass wir frühzeitig und aktiv Lösungen suchen, damit für alle eine annehmbare Ausgangslage geschaffen werden kann.»

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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