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29. Juni 2018 | Gemeinderat, Direktionen

Medienmitteilung der Ombudsstelle und Datenschutzaufsichtsstelle der Stadt Bern

Tätigkeitsbericht der Ombuds- und Datenschutzstelle

Die Ombudsstelle und Datenschutzaufsichtsstelle der Stadt Bern hat im vergangenen Jahr 158 Beschwerdefälle und 82 Fälle im Bereich Datenschutz eröffnet. In beiden Bereichen ist die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies zeigt der veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2017.

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Die Ombudsstelle und Datenschutzaufsichtsstelle der Stadt Bern hat den Tätigkeitsbericht 2017 veröffentlicht, mit dem sie dem Stadtrat jährlich über ihre Tätigkeit berichtet. Dieser umfasst neben den Berichten zur Ombudstätigkeit und zum Datenschutz sowie statistischen Angaben auch konkrete, anonymisierte Fallbeispiele, welche die Tätigkeit veranschaulichen.

Zunahme der Beschwerdefälle

Im Berichtsjahr wurden im Bereich Ombudstätigkeit 158 Beschwerdefälle (Vorjahr 120) eröffnet, wovon die meisten die Thematik Sozialhilfe betrafen. Ebenso wurden Anliegen im Zusammenhang mit dem Kindes- und Erwachsenenschutz, der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei, der Gewerbepolizei und des Immobilienmanagements sowie der weiteren Amtsstellen und auch der stadtnahen Betriebe EWB und Bernmobil behandelt. Die Ombudsstelle behandelt auch Fälle, die das städtische Personalrecht sowie Konflikte im Team und mit Vorgesetzten betreffen. In einer ersten Phase geht es vor allem darum, den Ratsuchenden unvoreingenommen zuzuhören. Bei konkreten Beschwerden prüft die Ombudsstelle, ob die Verwaltung angemessen und rechtmässig gehandelt hat. Sie kann Einsicht in Akten nehmen, bei der Verwaltung Auskünfte einholen, Lösungen befördern oder schriftliche Empfehlungen an die Verwaltung abgeben. Durch die Prüfungs-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeit soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung gestärkt werden.

Datenschutz im Zeichen der Digitalisierung

Im Bereich Datenschutz wurden im Berichtsjahr 82 Falldossiers (Vorjahr 31) eröffnet, welche schwergewichtig Fragestellungen im Zusammenhang mit der digitalen Bearbeitung von Personendaten betrafen. Die Digitalisierung der städtischen Verwaltung schreitet voran, weshalb Datenschutzbeauftragte darauf zu achten haben, dass die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Datenschutz eingehalten werden.

Die Datenschutzaufsichtsstelle ist gesetzlich beauftragt, die öffentlichen Organe zu beraten und zu kontrollieren, um den Datenschutz in der Verwaltung zu gewährleisten. Dazu nimmt die Datenschutzaufsichtsstelle zu Gesetzgebungsprojekten Stellung und überprüft neue Datenbearbeitungssysteme vor deren Inbetriebnahme auf Sicherheit und Datenschutzkonformität. Zum Auftrag gehört ebenso, die Öffentlichkeit für Datenschutzthemen zu sensibilisieren, die Mitarbeitenden der Verwaltung zu schulen sowie Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu behandeln.

Die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordert, dass die Datenschutzaufsicht mit den nötigen fachlichen und finanziellen Ressourcen ausgestattet wird. Eine einseitige technikgetriebene Entwicklung ohne Aufstockung des Datenschutzes birgt die Gefahr, dass die Datenschutzbehörden ihre gesetzlichen Aufgaben aufgrund mangelnder Ressourcen nicht wahrnehmen und der Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger als eine der zentralsten Aufgaben der Verwaltung nicht gewährleistet werden können.

Medienmitteilung der Ombuds- und Datenschutzaufsichtsstelle

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