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20. August 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Überbauungsordnung für Tierheim Eymatt geht in Mitwirkung

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt zuhanden der Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. In der Waldlichtung an der Wohlenstrasse in der Eymatt soll ein neues Tierheim des Vereins Berner Tierschutz gebaut werden. Das heutige Tierheim in Oberbottigen bietet seit Jahren zu wenig Platz und genügt den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung nicht mehr. Auf der Suche nach einer besseren Lösung wurden verschiedene Standorte geprüft. Die Waldlichtung hat sich dabei als beste Variante herauskristallisiert.

Die Überbauungsordnung legt im Planungsperimeter eine Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse FA* Röhrenspeicher für die vorhandenen Erdgasröhrenspeicher sowie eine Zone FB* Tierheim fest. Für beide Zonen werden die Zweckbestimmung, die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung sowie die Lärmempfindlichkeitsstufe festgelegt. Geplant ist die Durchführung eines koordinierten Verfahrens, sodass mit der Genehmigung der Planung auch die Baubewilligung für das Tierheim vorliegt.

Eine Volksabstimmung über die Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt ist im Jahr 2015 vorgesehen. Die Überbauungsordnung mit Erläuterungs- und Raumplanungsbericht kann unter www.bern.ch/online/mitwirkungen heruntergeladen werden.

Informationsdienst Stadt Bern

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