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16. Oktober 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Abstimmungsvorlage «Überbauungsordnung Insel Areal III»

Weiterentwicklung des Inselspitals sicherstellen

Damit sich das Inselspital Bern langfristig weiterentwickeln kann, muss es in den nächsten Jahren kontinuierlich erneuert werden. Um die Erneuerung sicherzustellen, wurde auf der Grundlage eines Masterplans eine neue Überbauungsordnung erarbeitet: Sie regelt die bauliche Entwicklung des Areals bis ins Jahr 2060. Der Gemeinderat hat die entsprechende Abstimmungsvorlage zuhanden des Stadtrates verabschiedet.

Das Inselspital Bern befindet sich seit 130 Jahren an seinem jetzigen Standort im Stadtteil III. In dieser Zeit wurde die Spitalanlage vielfach erweitert: Neue Gebäude und Anlagen entstanden und vermischten sich mit der ursprünglich geordneten Pavillonanlage des Areals. Heute bestimmen verschiedenste Einzelbauten das Gesamtbild des Inselspitals, eine übergeordnete Baustruktur ist nicht erkennbar.

Den Medizinalstandort Bern langfristig stärken
Die bestehende räumliche Zersplitterung führt zunehmend zu einer organisatorischen Zersplitterung. Diese hat ineffiziente Betriebsprozesse zur Folge, die heutigen Anforderungen an ein modernes Universitätsspital nicht mehr genügen. Um den Medizinalstandort Bern langfristig zu stärken, müssen das Inselareal und dessen Infrastruktur kontinuierlich erneuert werden. Es gilt dabei, auf die räumlichen Bedürfnisse, aber auch auf die rasanten und unvorhersehbaren Entwicklungen in der Medizin reagieren zu können. Mit der nun zuhanden des Stadtrates verabschiedeten Überbauungsordnung möchte der Gemeinderat die Grundlagen für die langfristige Weiterentwicklung des Universitätsspitals sicherstellen.

Um zu einer Gesamtkonzeption mit neuen Entwicklungsstrategien zu gelangen, wurde 2010 ein internationaler Ideenwettbewerb durchgeführt. Das Siegerprojekt Masterplan Inselspital Universitätsspital Bern bildet die Grundlage für die erforderlichen baurechtlichen Anpassungen, die in Form einer Überbauungsordnung umgesetzt wurden. Die Überbauungsordnung Insel Areal III regelt die langfristige Weiterentwicklung des Areals und ermöglicht es, das Inselspital in den nächsten Jahrzehnten geordnet und nachhaltig zu erneuern.

Die Überbauungsordnung definiert klare städtebauliche und verkehrsplanerische Rahmenbedingungen, bietet jedoch gleichzeitig ausreichend Flexibilität für neue Entwicklungen. Sie schafft eine klare Ordnung von überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen und konzentriert die Baumasse im Herzen des Areals. Historisch wertvolle Gebäude und Parkanlagen werden in die Entwicklung des Areals eingebunden.

Verkehrsfluss verbessern
Die Überbauungsordnung sieht vor, den Fuss- und Veloverkehr auf dem Areal vom motorisierten Verkehr zu entflechten. Diese Massnahme wird die Orientierung und Durchlässigkeit verbessern. Die künftig entstehende Erhöhung der Nutzungsdichte wird zu Mehrverkehr auf dem Inselareal führen. Dieser wird durch eine kontrollierte Lenkung des Verkehrs, die gezielte Positionierung der Parkplätze und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs bewältigt. Zudem ist die zulässige Nutzung durch ein Fahrtenkontingent beschränkt.

Die Abstimmungsbotschaft geht nun an den Stadtrat. Das letzte Wort zur Überbauungsordnung haben am die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Als Abstimmungstermin ist der 8. März 2015 vorgesehen.

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Titel Bearbeitet
Vortrag Inselareal.pdf (PDF, 153.6 KB) 15.10.2014

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