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6. Februar 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Zonenplan Riedbach: Beschwerde der Stadt gutgeheissen

Im Zusammenhang mit der geplanten Zone für Wohnexperimente in Riedbach hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Bern gegen den Entscheid der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion vom Mai 2016 gutgeheissen und das Geschäft an den Kanton zurückgewiesen. Dieser muss die von den Stimmberechtigten der Stadt Bern im September 2013 beschlossene Zone für Wohnexperimente nun neu beurteilen. Stadtpräsident Alec von Graffenried begrüsst den Entscheid des Verwaltungsgerichts und hält an der Realisierung der Zone für Wohnexperimente fest.

Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) hatte im Mai 2016 eine Beschwerde gegen die im März 2014 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verfügte Genehmigung der Zone für Wohnexperimente gutgeheissen. Die Zonenplanänderung war im September 2013 von den Stadtberner Stimmberechtigten angenommen worden. Die JGK begründete ihren Entscheid mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Einzonungsmoratorium, das im Rahmen der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes erlassen worden war und solange gelten würde, bis die neuen kantonalen Richtpläne in Kraft treten. Nur einige Tage nach dem JGK-Entscheid genehmigte der Bundesrat allerdings den angepassten kantonalen Richtplan. Gemäss der Einschätzung des Gemeinderates war damit das Moratorium obsolet und die Grundlage für die Genehmigungsverweigerung nicht mehr gegeben. Deshalb reichte die Stadt Bern beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den JGK-Entscheid ein.

Zurück zur Neubeurteilung an Kanton

Das Verwaltungsgericht hat nun die Einschätzung der Stadt Bern bestätigt. Es hiess die Beschwerde gut, hob die Nichtgenehmigung des Zonenplans Riedbach auf und wies das Geschäft zur Neubeurteilung an das AGR zurück. Mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat stehe das Moratorium der zu beurteilenden Einzonung nicht mehr entgegen, argumentiert das Verwaltungsgericht. Damit sei die Zone für Wohnexperimente nunmehr auf ihre Vereinbarkeit mit dem revidierten Raumplanungsgesetz und dem neuen kantonalen Richtplan zu überprüfen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass für die weitere Beurteilung er-gänzende Sachverhaltsabklärungen erforderlich seien, die vorzunehmen nicht Sache des Gerichts sei. So hält es in Zusammenhang mit dem grundsätzlichen Verbot von Klein- und Kleinstbauzonen fest, dass die Stadt durchaus Argumente vorbringe, die eine Einzonung ausserhalb des Siedlungsgebiets rechtfertigen könnten. Diese müssten daher näher geprüft werden. Ähnlich argumentiert das Verwaltungsgericht auch mit Blick auf die neuen Vorgaben für den Nachweis des Baulandbedarfs sowie für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen für die neue Zone: Auch in diesen Fragen kann eine Beurteilung erst erfolgen, nachdem weitere Sachverhaltsabklärungen getroffen worden seien. Das Gericht verwies schliesslich auch auf den erheblichen Beurteilungsspielraum bei der Konkretisierung der neuen Vorgaben.

Stadt begrüsst Urteil des Verwaltungsgerichts

Stadtpräsident Alec von Graffenried begrüsst das Urteil des Verwaltungsgerichts. Zwar rechnet er nach wie vor damit, dass es länger dauern wird, bis über die Genehmigung der Zone für Wohnexperimente in Riedbach rechtskräftig entschieden ist. Der Gemeinderat halte aber an der neuen Zone fest. Bis zu deren Realisierung will die Stadt die provisorischen Regelungen für die Stadtnomaden weiterführen.

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