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11. Dezember 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Datenschutz

Zugriffsrechte für Klienteninformationssystem neu geregelt

Der Gemeinderat hat in einer Verordnung die Zugriffsrechte für das Klienteninformationssystem der Sozialarbeit (KiSS) geregelt. Die neue Regelung führt zu einem besseren Datenschutz und erfüllt Forderungen des städtischen Datenschutzbeauftragten.

Im Klienteninformationssystem KiSS, welches vom Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz, dem Sozialamt und dem Kompetenzzentrum Integration der Stadt Bern benutzt wird, sind auch Datenzugriffe möglich, welche für die Arbeit der jeweiligen Dienste nicht zwingend notwendig sind. Mit der vom Gemeinderat nun erlassenen Verordnung werden diese Zugriffsrechte eingeschränkt.

Vorgesehen sind einerseits technische Zugriffsschranken und andererseits spezielle Vorschriften, welche den Datenzugriff begrenzen. Im Zentrum der Regelung steht der Grundsatz, dass nur noch auf Daten zugegriffen werden darf, welche das eigene Amt betreut. Aufgehoben werden insbesondere die Zugriffsmöglichkeiten zwischen dem Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz und dem Sozialamt. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern hat die rasche Umsetzung dieser Massnahme verlangt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 55‘000 Franken. Die Verordnung sieht vor, dass mit Stichproben regelmässig überprüft wird, ob die neuen Regeln eingehalten werden. Die Prüfberichte werden dem Datenschutzbeauftragten zugestellt. Mit der Verordnung wird der Datenschutz für die Sozialarbeit in der Stadt Bern verbessert. Auf weitere, vom Datenschutzbeauftragten gewünschte Zugriffsbeschränkungen hat der Gemeinderat verzichtet, weil entsprechende Vorschriften nach der neuesten Praxis des bernischen Verwaltungsgerichts rechtlich nicht notwendig sind.

Informationsdienst Stadt Bern

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