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6. Mai 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Konzept Nachtleben

Nachtleben: Zwischennutzungen bleiben weiter erschwert

Mit dem Konzept Nachtleben will die Stadt Bern unter anderem Zwischennutzungen erleichtern. Dafür ist eine Anpassung der kantonalen Gesetzgebung nötig. Die zuständige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ortet jedoch keinen Handlungsbedarf. Sie hat eine entsprechende Anfrage des Gemeinderates abschlägig beantwortet.

Im Rahmen des Konzepts Nachtleben hat der Gemeinderat beschlossen, dass die kulturelle oder gastgewerbliche Zwischennutzung von leerstehenden Liegenschaften erleichtert werden soll. Zum einen besteht danach ein klares gesellschaftliches Bedürfnis, zum anderen erachtet der Gemeinderat die zeitlich begrenzte Nutzung von leerstehenden Räumlichkeiten als aktiven Beitrag zu einem lebendigen Stadtleben.

Unkompliziertes Verfahren bewährte sich
Die Stadt Bern hat 2013 in Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mehrere Zwischennutzungen gewährt. Für die Pneu-Bar und die Serini-Garage-Bar wurden im Sinne eines Pilotprojekts auf drei Monate befristete Festwirtschaftsbewilligungen erteilt. Für die Stadt hat sich diese unkomplizierte Praxis bewährt. Längerfristig braucht es jedoch eine andere Lösung: Denn für gastgewerbliche Zwischennutzungen ist keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Zudem müsste für Zwischennutzungen immer ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden, was aus Sicht des Gemeinderates bei kurzfristig angelegten Projekten zu lange dauert.

Kanton sieht keinen Handlungsbedarf
Der Gemeinderat wurde deshalb beim Regierungsrat vorstellig und regte an, eine Anpassung der bestehenden kantonalen Gastgewerbe- wie auch der Baugesetzgebung zu prüfen. Zudem sollte er das Regierungsstatthalteramt ermächtigen, Gesuche im Sinne von Pilotprojekten analog 2013 bis zum Abschluss der Gesetzgebungsarbeiten zu bewilligen. Die zuständige kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) lehnt das Anliegen des Gemeinderates allerdings ab. Sie sieht für eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen und damit für ein erleichtertes Bewilligungsverfahren für Zwischennutzungen keinen Handlungsbedarf. Der Gemeinderat bedauert die kantonale Haltung. Sie zeigt einmal mehr die Schwierigkeit der begrenzten Kompetenzen der Stadt in zentralen, sie betreffenden Gebieten auf. Der Gemeinderat würde es begrüssen, wenn er das kantonal geregelte Gastgewerbe selbst regeln und vollziehen könnte, wie dies in einem grossrätlichen Vorstoss zur Kommunalisierung des Bewilligungswesens im Gastgewerbe verlangt wird.

Informationsdienst Stadt Bern

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