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21. September 2012 | Stadtrat

Medienmitteilung der Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS)

Die Kommission beantragt dem Stadtrat die Zustimmung zum Wohnraumschutz (Teilrevision Bauordnung)

Die Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS) des Berner Stadtrats hat in ihrer Sitzung vom 20. September 2012 beschlossen, dem Stadtrat die Zustimmung zur Teilrevision der Bauordnung zu beantragen. In der städtischen Bauordnung vom 24. September 2006 soll der Wohnraumschutz verankert werden. Bisher war die Erhaltung von Wohnraum im kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG) geregelt. Der Grosse Rat hat am 9. Dezember 2009 beschlossen, das WERG per Ende 2011 abzuschaffen. Die Stadt Bern hat bei der Anwendung des WERG gute Erfahrungen gemacht. Die bisherige Regelung soll daher in die städtische Bauordnung überführt werden, um die Wohnungsnot in der Stadt Bern nicht noch zu verschärfen.

Mit der Ergänzung der Bauordnung soll verhindert werden, dass Zweckänderungen, Umbauten und Abbrüche von Wohnraum in den dafür vorgesehenen Zonen untersagt ist, solange im Stadtgebiet Wohnungsnot herrscht und der Leerwohnungsbestand in der Stadt Bern kleiner ist als 1%. Von Wohnungsnot spricht man, wenn der Leerwohnungsbestand zwischen 1.5 und 2% ist. Die Leerwohnungsziffer der Stadt Bern bewegt sich seit Jahrzehnten unter der Grenze von 1%.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Erhaltung von Wohnraum für die Stadt Bern zentral wichtig ist, da in der Stadt Bern seit vielen Jahren Wohnungsnot herrscht. Die Mehrheit der Kommission hält die vorgeschlagene Ergänzung der Bauordnung für ein geeignetes und verhältnismässiges Instrument zum Schutz des bestehenden Wohnraums. Eine Minderheit der Kommission betrachtet die Regelung als unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte und lehnt die Vorlage ab. Eine Kommissionsminderheit wollte die Grenze für den Leerwohnungsbestand bei 1.5% festlegen, was zu einer Verschärfung der Regelung geführt hätte. Die Kommissionsmehrheit sprach sich aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Wohnraumschutz im WERG dafür aus, die Wohnraumschutz-Vorschriften des WERG zu übernehmen und lehnte deshalb eine Verschärfung ab.

Damit der Wohnungsbestand nicht noch mehr schrumpft und für die städtische Bevölkerung genügend Wohnraum zur Verfügung steht, ist die Kommission der Ansicht, dass bestehender Wohnraum weiterhin vor Umnutzung oder Abbruch geschützt werden soll.

Über die Teilrevision der Bauordnung befinden die Stimmberechtigten der Stadt Bern voraussichtlich im März 2013.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kommissionssprecherin der Vorlage, Gisela Vollmer (076 376 89 41) sowie der Kommissionspräsident, Daniel Klauser (077 459 79 88), gerne zur Verfügung.

RS/ab

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