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Ablauf Baubewilligungsverfahren

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern. In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben.

1. Dauer Baubewilligungsverfahren

Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall rund 3 Monate. 

Die Baubewilligungsverfahren dauert aber länger wenn:

  • die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind
  • Ausnahmegesuche durch eine Fachkommission geprüft werden müssen
  • Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden
  • etc.

Eine allgemein verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist somit leider nicht möglich. 

2. Übersicht Baubewilligungsverfahren

Was gehört alles zum Baubewilligungsverfahren? In einer vereinfachten Übersicht beinhaltet dieses folgende Verfahrensschritte:

  • Eingabe des Baugesuchs beim Bauinspektorat ( Der Zeitpunkt der Eingabe ist der Eingang des Papierdossiers und nicht das Abschicken des eBau Dossiers)
  • vorläufig formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen
  • koordinierte materielle Prüfung des projektierten Bauvorhabens, Einholen von Amts- und Fachberichten
  • öffentliche Auflage des Baugesuchs (Bekanntmachung mittels Publikation im Amtsanzeiger oder mittels Avisierung der betroffenen Nachbarschaften), Einsprachefrist 30 Tage
  • Eingang Rechtsbegehren (PDF, 23.0 KB) (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) während der öffentlichen Auflage; Eröffnung dieser an die Bauherrschaft zur Stellungnahme
  • Bereinigung von allfälligen Einwänden (materielle Mängel)
  • materielle Prüfung des bereinigten Baugesuchs
  • Eröffnung des Bauentscheids
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Nützliche Hinweise zum Verfahrensablauf

Kleine Baugesuche werden in der Regel nicht im Amtsanzeiger publiziert. Die betroffene Nachbarschaft wird durch das Bauinspektorat direkt avisiert. Auf eine Avisierung der Nachbarschaft kann verzichtet werden, wenn diese dem Vorhaben schriftlich zugestimmt hat.

Wir empfehlen Ihnen als Bauherrschaft, die direkten Nachbarschaften über Ihr Bauvorhaben zu informieren. Durch die vorgängige Information können oft Einsprachen vermieden werden.

3. Kosten Baubewilligungsverfahren (Gebühren)

Im Baubewilligungsverfahren fallen Gebühren an, welche die Bauherrschaft zu tragen hat. Die Grundgebühr für ein Baugesuch wird anhand der Baukosten (Art. 11 Abs. 1 Bst. e Baubewilligungsdekret) bemessen und ist im Gebührenreglement der Stadt Bern geregelt. Für Amts- und Fachberichte von städtischen und kantonalen Amts- und Fachstellen werden zusätzliche Gebühren verrechnet. Spezielle Aufwendungen wie Mängelschreiben für Bereinigungen von mangelhaften Baugesuchsunterlagen werden zusätzlich nach dem Gebührenreglement der Stadt Bern in Rechnung gestellt.

Neben den vorerwähnten Gebühren sind auch die Kosten für die Bekanntmachung (Publikationskosten Amtsanzeiger oder Gebühren Avisierung) durch die Bauherrschaft zu tragen.

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Titel
Merkblatt Rechtsbegehren (PDF, 23.0 KB)

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