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Bau und Lärm

Die Sektion Bau und Lärm unterstützt Sie bei Ihren Anliegen rund um die Themen Lärm, Luftreinhaltung und Lichtemissionen.

Sind Sie von Lärm, Gerüchen oder Lichtemissionen betroffen?

Wenn Sie durch übermässigen Lärm (Strassenlärm, Industrie- und Gewerbelärm, technischer hausinterner Lärm), unangenehme Gerüche oder störende Lichtemissionen belästigt werden, bieten wir Ihnen eine Anlaufstelle für Ihr Anliegen.

Für den Vollzug einer Reihe weiterer Lärmarten ist die Sektion Bau und Lärm nicht zuständig. Auf der Seite Lärmarten und Zuständigkeit geben wir Ihnen eine Übersicht mit Verweis auf die zuständige Behörde.

Planen Sie einen Um- oder Neubau?

Wir prüfen Baugesuche und Planungen auf Einhaltung der Anforderungen an Lärmschutz, Schallschutz, Luftreinhaltung und Lichtemissionen.

Lärmsanierungen an Stadtstrassen

Für Ihr Wohlbefinden sorgen wir mit verschiedenen Massnahmen für eine Reduktion der Lärmbelastung an den Stadtstrassen. Wir bewerten den Lärm nach objektivierten, gesetzlich abgestützten Kriterien. Unter Federführung unserer Fachstelle werden die am stärksten betroffenen Liegenschaften (ca. 27km) mit Lärmschutzfenstern ausgerüstet.

Allgemeine Informationen

Auf der Seite Lärm finden Sie Informationen zu verschiedenen Lärmarten und Zuständigkeiten und zur Ermittlung und Beurteilung von Lärm.

Auf der Seite Luft finden Sie Informationen zur Luftqualität, Luftreinhaltung und aktuelle Meteodaten.

Auf der Seite Licht finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Licht. 

Downloads und Links

Auf der Seite Downloads und Links finden Sie Merkblätter der Sektion Bau und Lärm, die relevanten gesetzlichen Grundlagen und Links zu anderen Fachstellen.

Weitere Informationen.

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