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Baueingabe

Seit dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen.

Baugesuche, die in reiner Papierform (nicht in Verbindung mit eBau) eingereicht werden, gelten als nicht vollständig und werden wegen formellem Mangel retourniert.

Elektronische Baueingabe

Die elektronische Baueingabe erfolgt über das eBau Portal des Kantons Bern.

Baugesuchsformulare (nur noch Spezialformulare)

Hier finden Sie die Baugesuchsformulare (Spezialformulare), die nicht auf dem eBau Formular abgebildet werden können (EbS Erdbebensicherheit, FO 5.0, 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.5, 5.8):
Projektänderungen zu bereits bewilligten (noch in Papierform abgewickelten) Bauvorhaben dürfen nach wie vor in Papierform eingereicht werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, auch diese Eingaben über die eBau Plattform einzureichen.

Formulare für Bauwillige 

Spezialformulare der Stadt Bern:
Fragebogen Gebäude- und Wohnungserhebung  (DOCX, 61.1 KB)

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter (Kontaktliste Bauinspektorat) (PDF, 182.0 KB).

Worauf müssen Sie bei der Baueingabe besonders achten?

Fehlende Unterlagen können im Baubewilligungsverfahren zu Verzögerungen führen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung eines vollständigen Baugesuchs auf.

Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit den zuständigen Fachstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden.

Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch weitere Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.

Abklärung Bauinventar

Vor Planungsbeginn sollten Sie abklären, ob Ihr Haus denkmalpflegerisch geschützt ist. Im Bauinventar sind alle «erhaltenswerten» und «schützenswerten» Objekte aufgeführt.

Als geschützte Objekte (Baudenkmäler) gelten herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Dazu gehören namentlich Ortsbilder, Baugruppen, Bauten, Gärten, Anlagen, innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen.

Ist Ihr Gebäude im Bauinventar aufgeführt und als «erhaltenswert» oder «schützenswert» bewertet, empfiehlt es sich dringend, frühzeitig  möglichst vor Beginn der Planungsarbeiten  mit der Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen.

Situationsplan

Jedem Baugesuch ist ein aktueller (maximal zwei Jahre alter), vom Nachführungsgeometer unterzeichneter Situationsplan (Kopie des Grundbuchplans) mit Grundeigentümerliste und Liste der planungsrechtlichen Angaben beizulegen.

Die Bestellung des amtlich beglaubigten Situationsplans erfolgt direkt über das Geoportal von Geoinformation Stadt Bern.

Nebengesuche

Haben Sie alle nötigen Nebengesuche wie Gewässerschutzgesuch inklusive Katasterplan, energietechnischen Massnahmennachweis, Brandschutz, Parkplatznachweis (PDF, 18.2 KB), Anschlussgesuche an die Werke, Tankgesuch etc. bereit?

Das Bauinspektorat gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Nebengesuche nötig sind. 

Weitere Informationen.

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