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Kommissionen
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Für die Vorbereitung der Parlamentsgeschäfte und für weitere Aufgaben wählt der Rat aus seiner Mitte ständige und nichtständige Kommissionen. Bei der Bestellung der Kommissionen wird auf die Fraktionsstärke Rücksicht genommen. |
Die vier ständigen Kommissionen bestehen aus jeweils elf Mitgliedern, deren Amtsdauer vier Jahre beträgt. Sie tagen im Durchschnitt alle vier Wochen und bereiten die Geschäfte für die Beratung im Stadtrat vor. Die Finanzdelegation besteht aus je drei Mitgliedern der Sachkommissionen und bereitet Budget und Rechnung für die Beratung im Stadtrats vor.
Der Rat setzt nichtständige Kommissionen für die Prüfung, Beratung oder Untersuchung eines bestimmten Geschäfts ein. Er entscheidet über ihre Grösse und erteilt ihr einen Auftrag. Die Mitglieder und das Präsidium werden für die Dauer des Auftrags gewählt. Zur Zeit besteht eine solche Kommission: die Aglommerationskommission.
Ständige Kommission: Die Hauptaufgabe der AK ist die Verwaltungskontrolle.
Ständige Sachkommission: Die Kommission FSU behandelt Geschäfte der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik und der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie.
Ständige Sachkommission: Die Kommission PVS behandelt Geschäfte der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün sowie einzelner Dienststellen der Präsidialdirektion.
Ständige Sachkommission: Die Kommission SBK behandelt Geschäfte der Direktion für Bildung, Soziales und Sport sowie der meisten Dienststellen der Präsidialdirektion und GuB.
Ständige Delegation aus den Sachkommissionen: Die Finanzdelegation nimmt eine Gesamtbeurteilung von Budget und Rechnung vor.
Nichtständige Kommission: Der Stadtrat hat eine befristete Agglomerationskommission für das Geschäft Agglomerationspolitik eingesetzt.
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Ratssekretariat
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