Der Bericht der Universität Bern „Auslagerung öffentlicher Aufgaben. Kompetenzverteilung zwischen Stadtrat, Gemeinderat und Verwaltungsträgern (BERNMOBIL, ewb, Stadtbauten Bern)“ [ISBN 978-3-906798-16-5, KPM-Schriftenreihe Nr. 17] sieht bei den ausgelagerten Betrieben der Stadt Bern gewisse Probleme:
Einerseits weist der Bericht auf die enorme Wichtigkeit von Eignerstrategien hin, die noch nicht in genügender Form vorhanden sind. Diese sind das zentrale Steuerungselement des Gemeinderats (und des Stadtrats) für die ausgelagerten Betriebe. In der Eignerstrategie müssen verbindliche Aufträge, konkrete Rahmenbedingungen und messbare Ziele definiert sein, damit überhaupt kontrolliert werden kann, ob die gesetzten Ziele erreicht wurden oder nicht. Entsprechend kann der Gemeinderat als Vertreter der Eigentümerin Korrekturen oder Steuerungsmassnahmen einleiten. Ohne verbindliche Eignerstrategie hat er dazu keine Grundlage. Der Stadtrat hat zudem die Möglichkeit bei der Verabschiedung der Eignerstrategie auf die ausgelagerten Betriebe Einfluss zu nehmen.
Der Bericht empfiehlt andererseits, die gängigen Corporate Governance Kriterien einzuhalten und keine Gemeinderäte in die Verwaltungsräte der ausgelagerten Betriebe wählen zu lassen. Sicher ist es wichtig, dass die Stadt ihre Interessenvertreter in den Verwaltungsräten dieser Betriebe hat, da sie politische Vorgaben und Aufträge erfüllen müssen. Dies müssen aber nicht zwingend Gemeinderäte sein. (Beispielsweise hat der Kanton Basel-Stadt jüngst entschieden, dass im Verwaltungsrat der IWB (Industriellen Werke Basel), die im Besitz des Kantons sind, drei vom Parlament gewählte Vertreter Einsitz nehmen. Im Falle eines Energiewerkes sind das Sinnvollerweise Personen mit Fachkenntnissen im Bereich Energie.)
Die Aufgabe des Gemeinderates ist es, die Umsetzung der Eignerstrategie zu kontrollieren. Der Verwaltungsrat muss aber frei sein in seinen Entscheidungen, wie er (innerhalb der strategischen Leitlinien) die vorgegebenen Ziele erreichen will. Zudem ist der Gemeinderat in seiner Kontrollfunktion befangen, wenn er eigene Mitglieder im zu kontrollierenden Organ hat. Zur optimalen Kommunikation zwischen Gemeinderat und Verwaltungsrat empfiehlt der Bericht, Steuerungsausschüsse einzusetzen.
Als Reaktion auf den Bericht, den die Stadt bezahlt hat, macht der Gemeinderat jetzt das Gegenteil von dem was der Bericht empfiehlt. Der Gemeindrat will nämlich, wie aus der Presse zu entnehmen ist, die Vertretung im Verwaltungsrat der ewb von einem auf zwei Vertreter erhöhen. Auch die Wahl des Verwaltungsrates der BERNMOBIL (SVB) steht an.
Bevor der Stadtrat nun diese Verwaltungsräte wählt deshalb die folgenden, dringenden Fragen:
1. Welche Konsequenzen zieht der Gemeinderat aus dem erwähnten Bericht der Universität Bern?
2. Wieso missachtet er die Empfehlung der Experten, keine Gemeinderäte in die Verwaltungsräte der ausgelagerten Betriebe wählen zu lassen?
3. Gibt es Alternativen, die den Einfluss der Stadt auf die Betriebe ebenfalls garantieren würden?
4. Wie stellt der Gemeinderat sicher dass die notwendigen Eignerstrategien messbare Ziele und Leitlinien enthalten, die eine echte Steuerung ermöglichen?
5. Werden die Eignerstrategien von BERNMOBIL und ewb, die momentan erarbeitet werden, solche messbaren Ziele und Leitlinien enthalten?
6. Gibt es Überlegungen, wie bei einem Nicht-Erreichen der Ziele Konsequenzen ergriffen werden können?
Begründung der Dringlichkeit:
In Kürze werden durch den Stadtrat die Verwaltungsräte von ewb und BERNMOBIL (SVB) für die Periode 2009 – 2012 gewählt. Im Verwaltungsrat von ewb sollen entgegen der Empfehlung der KPM-Studie neu zwei Gemeinderäte vertreten sein. Zudem steht die Diskussion im Stadtrat über die Eignerstrategie von BERNMOBIL an.
Bern, 12. Februar 2009
Interpellation Fraktion GLP (Jan Flückiger, GLP): Kathrin Bertschy, Tanja Sollberger, Claude Grosjean, Henri-Charles Beuchat, Béatrice Wertli, Kurt Hirsbrunner, Vania Kohli, Vinzenz Bartlome, Pascal Rub, Dolores Dana, Bernhard Eicher
Die Dringlichkeit wird vom Stadtrat abgelehnt.