Seit dem letzten grossen Hochwasser in Bern 2005 hat der Gemeinderat mehrere wichtige Massnahmen zum Schutz der Matte vorgenommen, damit ein nächstes Hochwasser die Stadt nicht erneut mit solcher Wucht treffen kann. Zu diesen Massnahmen gehören die wegnehmbaren Schwellenelemente, der Interventionsplatz und die Hochwasserelemente am Tych, bereits erstellte Hochwassermauern an besonders gefährdeten Orten. Die Wehrdienste sind mit zusätzlichem Material ausgerüstet. Ein Frühwarnsystem per sms warnt alle Aareanstösser, die damit Zeit für Räumungen gefährdeter Lokale haben. Viele Private haben zudem an ihren Liegenschaften wesentliche bauliche Verbesserungen vorgenommen.
Der Gemeinderat hat zudem zwei Grossprojekte für den Hochwasserschutz ausgearbeitet. Es handelt sich um einen Stollen Marzili-Seftau und um den sog. „Objektschutz“, die Einmauerung der gefährdeten Gebiete. Beide Varianten verlangen nicht nur grosse Investitionskosten, sondern sind zudem grosse Eingriffe ins Stadtbild, der Gemeinderat hat sich nun aber für die „Objektschutz“ entschieden. Der Gemeinderat erfüllt damit das kantonal vorgesehene Schutzziel, eine maximale Hochwassermenge von 700 m3/sec. Das Wasserbaugesetz des Kantons verlangt indessen solche weit reichenden Massnahmen nur dort, wo Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Die Einhaltung von beidem wäre auch mit anderen Massnahmen zu sichern.
Viele andere Städte auf der Welt haben Quartiere auf Lagunen, an Flüssen oder an der Küste, welche wiederkehrend überflutet werden. Auch die Matte als zuweilen überschwemmtes Gebiet ist baulich entsprechend konzipiert. Die niedrigen Erdgeschosse wurden nicht als Wohnraum, sondern als Gewerberäume genutzt. Heute haben sie teilweise Läden, Büros oder Lagern Platz gemacht. Dies berücksichtigend, können anstelle ganzer Gebiete die einzelnen Liegenschaften geschützt werden. Dies wäre, falls nicht ein absoluter Schutz angestrebt wird, mit einem Bruchteil der Kosten möglich. Ein solches Verhalten folgt dem Grundsatz der Nachhaltigkeit, minimiert die Eingriffe in den Lebensraum der Stadtbewohnerinnen und ‑bewohner, vermeidet grobe Beeinträchtigungen des Stadtbilds, stärkt die Eigenverantwortung von Eigentümerschaften und Nutzenden und entspricht der im Wasserbaugesetz geforderten Wirtschaftlichkeit.
Der Gemeinderat wird aufgefordert, eine dritte Variante ausarbeiten zu lassen und auf den Projektstand der bisherigen beiden Varianten zu bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Lösung sollen darin anstelle von Schutzmassnahmen über ein ganzes Quartier, der Schutz einzelner Liegenschaften vorgesehen werden, auf eine Einmauerung der Quartiere an der Aare ist wo immer möglich zu verzichten. Dieser Variante soll ein Abweichen vom absoluten Schutz der Matte gegen das Hochwasser zu Grunde liegen.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Gemeinderat hat seinen Variantenentscheid bereits gefällt, wie in der Medienmitteilung vom 23.2.2009 betreffend Hochwasserschutz nachzulesen ist. Die nächsten Schritte, aber auch die Leitplanken, die das Parlament für das Projekt setzen will, müssen noch vor der Diskussion zum Kredit eingeleitet werden.
Bern 26. Februar 2009
Dringliche Interfraktionelle Motion GFL/EVP (Nadia Omar, GFL/Dolores Dana, FPD/Kathrin Bertschy, GLP): Anna Magdalena Linder, Tanja Sollberger, Daniela Lutz-Beck, Peter Künzler, Martin Trachsel, Pascal Rub, Barbara Streit-Stettler, Erik Mozsa, Daniel Klauser, Hans Peter Aeberhard, Bernhard Eicher, Mario Imhof, Conradin Conzetti, Kurt Hirsbrunner, Béatrice Wertli