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Interfrakt. Motion GLP,GFL/EVP,FDP,BDP/CVP (K.Bertschy, GLP/R.Bahnan Büechi, GFL/Ch.Zimmerli,FDP/K. Hirsbrunner, BDP /B.Wertli, CVP): Pilotprojekt Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (einger. 19.3.09)

Eltern sollen frei wählen können, ob sie ihr Kind ausschliesslich selber oder in Kombination mit familienexterner Betreuung betreuen wollen. Die familienexterne Kinderbetreuung spielt sowohl im Bereich der Chancengleichheit als auch volkswirtschaftlich eine wichtige Rolle: Einerseits sollen Eltern die Möglichkeit haben, sich nicht zwischen Erwerb und Familie entscheiden zu müssen, sondern beides vereinen zu können. Andererseits ist bekannt, dass sich staatliche Investitionen in professionelle frühkindliche Betreuung lohnen, da der volkswirtschaftliche Nutzen langfristig grösser ausfällt, als die Kosten.[1] Dies gilt aber nur, wenn die Eltern während der Betreuungszeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heutige Tarifsystem belastet doppelt verdienende Elternpaare übermässig stark. Das benachteiligt vor allem Frauen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen und für welche sich eine Arbeit ausserhalb des Haushaltes finanziell rasch nicht mehr lohnt, da Doppelverdienende relativ rasch das Monatseinkommen erreichen, bei welchem das Maximum für die Betreuung bezahlt werden muss.

Die Stadt Bern verfügt nach wie vor über ein zu geringes Angebot an familienexternen Betreuungsplätzen. Derzeit befinden sich rund 750 Kinder auf den Wartelisten der KITAs, die Zahl der fehlenden KITA-Plätze wurde jüngst auf ca. 200 geschätzt.[2]

Wir sehen die Ursache für die zu geringe Zahl der externen Kinderbetreuungsplätze auch darin, dass es für private Anbieter wenig attraktiv ist, ein Angebot zu schaffen und Plätze bereitzustellen, dies, weil sie im Wettbewerb mit den städtisch subventionierten KITAs nicht mithalten können. Private Anbieter haben in den letzten Jahren einen grossen Teil zur Verkleinerung der Wartelisten beigetragen. Sie erfüllen die vom kantonalen Jugendamt geforderten Standards genauso wie die städtischen KITAs und sie müssen bezüglich Qualität der Betreuung, Engagement und Kundenservice hohe' Leistungen erbringen, damit Eltern bereit sind, die nicht ermässigten Preise zu zahlen.

Eltern sollen aussuchen können, ob, und wenn ja wo, sie ihre Kinder betreuen lassen wollen (sei es in einer privaten oder einer städtischen KITA). Gesunder Wettbewerb zwischen den KITAs fördert nicht nur die Qualität der Betreuung, sondern schafft auch ein vielfältigeres Angebot, das es den Eltern erlaubt, eine Institution auszusuchen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Damit Eltern tatsächlich die Wahlfreiheit haben, braucht es eine Umlagerung der Subventionen von den Anbietern/Institutionen zu den nachfragenden Eltern (sog. Subjekt- statt Objektfinanzierung). Dies kann mittels der Vergabe von Gutscheinen erreicht werden.

Der Gutschein wird von der öffentlichen Hand ausgegeben. Er kann von der gewählten Betreuungseinrichtung bei der Stadt eingelöst werden. Für private Anbieter wird es somit attraktiv, ein entsprechendes Angebot zu schaffen, weil sie nun nicht mehr in direkter Konkurrenz zu den subventionierten Krippen stehen. Zusätzliche Plätze werden so freiwillig geschaffen, weil es einen Markt dafür geben wird.

Der Bund hat längst erkannt, dass mit einem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung mit Hilfe eines Gutscheinsystems der Wettbewerb zwischen den Anbietenden gestärkt werden kann, und dass dies neue Dynamik ins System der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulbereich bringt. Das Gutscheinsystem führt zu einem Ausbau des Betreuungsangebotes und beeinflusst die Qualität und den Preis der Betreuung positiv. Daher unterstützt der Bund Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen finanziell, im Rahmen seines Impulsprogrammes (max. 30% während max. 3 Jahren). Die Stadt Luzern macht damit bereits erste Erfahrungen (Start April 2009).

Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf, folgende Massnahmen zu ergreifen:

1.    Einführung eines Pilotprojekts mit Betreuungsgutscheinen für die externe Kinderbetreuung mit einer Laufzeit von mindestens 4 Jahren. Dabei sind folgende Vorgaben einzuhalten:

a.    Einsetzung einer verwaltungsexternen Expertengruppe mit dem Auftrag das Pilotprojekt vorzubereiten, zu begleiten und auszuwerten. Diese orientiert sich an bestehenden Studien[3] und an den Erfahrungen mit dem Luzerner Pilotprojekt;

b.    Schaffung der Möglichkeit, die Betreuungsgutscheine sowohl bei privaten als auch bei städtischen KITAs einzulösen;

c.    Abklärung durch die Expertengruppe, ob die Betreuungsgutscheine auch für Tageseltern (Tageseltern Bern) eingesetzt werden können;

d.    Die Gesamtsumme an Gutscheinen zu Beginn des Projekts als Summe aus den kantonalen Subventionen, die für die Stadt Bern eingesetzt werden, zuzüglich dem Budget der Stadt Bern für die bisherigen Aufwendungen für Kitas festzusetzen (=Beschränkung auf vorhandene Mittel);

e.    Die Abgabe von Gutscheinen von der Erwerbs- bzw. Ausbildungstätigkeit der Eltern abhängig zu machen (analog Pilotprojekt Luzern). In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere, wenn für ein Kind ein besonderer Förderungsbedarf ausgewiesen ist, kann der Gemeinderat Ausnahmen auch für Kinder von nicht erwerbtätigen Eltern vorsehen.

2.    Die Stadt Bern bewirbt sich beim BSV um finanzielle Unterstützung für das Pilotprojekt.[4]

3.    Das Modell mit Betreuungsgutscheinen definitiv einzuführen, wenn sich dieses Pilotprojekt bewährt.

4.    Falls die von der SP am 11.11.2008 eingereichte Initiative „Kindertagesstätten ohne Wartelisten (KITA-Initiative)“ vor der Umsetzung des in Ziffer 1 geforderten Pilotprojekts zur Abstimmung gebracht werden sollte und deren Ausgestaltung einer oder mehreren der in Ziffer 1 geforderten Vorgaben b, c, d, e widerspricht, wird der Gemeinderat beauftragt, der Kita-Initiative einen Gegenvorschlag mit den sich widersprechenden Vorgaben gegenüberzustellen.

Bern, 19. März 2009

Interfraktionelle Motion GLP, GFL/EVP, FDP, BDP/CVP (Kathrin Bertschy, GLP/Rania Bahnan Büechi, GFL/Christoph Zimmerli, FDP/Kurt Hirsbrunner, BDP/Béatrice Wertli, CVP): Peter Bernasconi, Henri-Charles Beuchat, Edith Leibundgut, Mario Imhof, Philippe Müller, Michael Köpfli, Jimy Hofer, Vinzenz Bartlome, Hans Peter Aeberhard, Jan Flückiger, Dolores Dana, Tanja Sollberger, Daniel Klauser, Martin Schneider, Jacqueline Gafner Wasem, Pascal Rub, Nadia Omar, Anna Magdalena Linder, Ueli Haudenschild, Martin Trachsel, Erik Mozsa, Barbara Streit-Stettler


[1] Vgl. Büro BASS (2007), Volkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertageseinrichtungen in der Region Bem.

[2] Dabei handelt es sich allerdings nur um grobe Schätzungen, es existiert keine aufdatierte und sauber geführte Statistik (Doppelanmeldungen vs. Nicht-Anmeldungen wegen zu langen Wartefristen verfälschen die Schätzungen in beide Richtungen).

 

[3] Interface (2008). Betreuungsgutscheine in der Stadt Luzern, Konzeptionelle Grundlagen. Bericht zuhanden des Luzerner Stadtrats, vom 30. Juni 2008.

[4] Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: http://www.bsv.admin.ch/praxis/kinderbetreuung/01778/index.html?lang=de

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