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Dringl. Interp. Frakt. GLP (Michael Köpfli,GLP): Warum wird den Berner Stimmberechtigten am 17. 5. eine Alternativabst. zum „ProgrVerkauf“ unterbreitet, nachdem der Stadtrat eine Variantenabst. beschlossen hat und ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig

Am 5. März 2009 hat der Stadtrat dem Antrag des Gemeinderates zugestimmt, den Berner Stimmberechtigten eine Variantenabstimmung über den Übertrag der Liegenschaft ehemaliges Progymnasium vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen der Stadt Bern vorzulegen.

Unmittelbar nach diesem Entscheid ergriff der Interpellant das Wort und verlangte eine andere Beschlussfassung in der Form einer Alternativabstimmung (wie dies der Entwurf der Botschaft an die Stimmberechtigten vorsah).[1]

Der Vorsitzende des Stadtrates stellte in der Folge fest (Zitat Stadtratsprotokoll): „dass dem Stadtrat ein Antrag für das Projekt Doppelpunkt vorliegt und ein Antrag für eine Variantenabstimmung. Die Abstimmungsbotschaft geht aber von zwei Einzelabstimmungen aus, eine für die Künstlerinitiative pro PROGR und eine für das Projekt Doppelpunkt. Die Anträge gingen aber nicht von diesen zwei Abstimmungen aus, sondern von einer Abstimmung über das Projekt Doppelpunkt oder einer Variantenabstimmung.“

Nach einem Sitzungsunterbruch machen weitere Stadträtinnen und Stadträte auf diese Inkonsistenz aufmerksam. Sehr treffend namentlich Barbara Streit-Stettler (Zitat Stadtratsprotokoll): „In der Abstimmungsbotschaft steht, dass dies eine Alternativabstimmung sei. Offenbar gibt es Unterschiede zwischen einer Alternativ- und einer Variantenabstimmung. (...) Das ist ein Fehler in der Abstimmungsbotschaft.“

Dem Interpellanten wurde in der Zwischenzeit mündlich mitgeteilt, dass der Antrag des Gemeinderates an den Stadtrat Vorrang gegenüber der Abstimmungsbotschaft geniesse und diese daher dementsprechend angepasst werden müsste.

In der Folge ging die ganze glp-Fraktion (und offensichtlich auch weitere Stadträtinnen und Stadträte) davon aus, dass dem Volk die im Stadtrat beschlossene Variantenabstimmung vorgelegt würde. Umso grösser ist nun die Verwunderung, dass den Berner Stimmberechtigten nun doch eine Alternativabstimmung vorgelegt wird, welche im Stadtrat so nie beschlossen wurde.

Aufgrund dieser Vorkommnisse stellen sich folgende dringliche Fragen:

1.    Wer war verantwortlich für die Redaktion des Entwurfs der Abstimmungsbotschaft, die dem Stadtrat am 5. März vorgelegt wurde?

2.    Warum ist diesen Verantwortlichen und dem Gemeinderat nicht aufgefallen, dass der Antrag des Gemeinderates und der Entwurf der Abstimmungsbotschaft von einem unterschiedlichen Abstimmungsverfahren ausgingen?

3.    Wer war verantwortlich für die Redaktion der definitiven Abstimmungsbotschaft?

4.    Warum wurden von diesen Verantwortlichen die klaren Äusserungen von mehreren Stadträtinnen und Stadträten nicht beachtet?

5.    Ist es überhaupt zulässig, den Stadtrat über eine Variantenabstimmung beschliessen zu lassen und dem Volk eine Alternativabstimmung zu unterbreiten?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Am 17. Mai sollen die Berner Stimmberechtigten über die in der Interpellation behandelte Vorlage befinden. Es ist daher zwingend notwendig, dass die Frage nach der Zulässigkeit dieser Abstimmung (Frage 5 der Interpellation) geklärt ist.

 

Bern, 23. April 2009

 

Dringliche Interpellation Fraktion GLP (Michael Köpfli, GLP): Tanja Sollberger, Claude Grosjean, Kathrin Bertschy, Jan Flückiger, Vinzenz Bartlome, Edith Leibundgut, Martin Schneider, Kurt Hirsbrunner, Daniel Klauser, Peter Künzler, Nadja Omar, Jacqueline Gafner Wasem, Thomas Begert, Claudia Meier, Jimy Hofer, Dieter Beyeler, Béatrice Wertli, Henri-Charles Beuchat, Martin Trachsel, Barbara Streit-Stettler, Philippe Müller, Mario Imhof, Hans Peter Aeberhard

 

Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats bejaht.

 


[1] Zugegebenermassen hat sich die glp-Fraktion und offensichtlich auch weitere Stadträtinnen und Stadträte vom Entwurf der Abstimmungsbotschaft täuschen lassen und nicht realisiert, dass der Vortrag des Gemeinderates an den Stadtrat eine Variantenabstimmung vorsah.

 

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