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Dringliche Interfraktionelle Interpellation Fraktion FDP, BDP/CVP, SVPplus, GLP (Philippe Müller, FDP/Kurt Hirsbrunner, BDP/Béatrice Wertli, CVP/Thomas Weil, SVP/Michael Köpfli, GLP): Wozu noch ein Parlament? (eingereicht 4.6.09)

Im Sozialbereich gelten Massnahmen neuerdings schon als „umgesetzt“, wenn sie der Gemeinderat ablehnt. Wenn das Schule macht, braucht es das Parlament nicht mehr.

An ihrer Medienkonferenz vor einer Woche erklärte Frau Gemeinderätin Olibet 65 von 132, also die Hälfte der im Sozialbereich von diversen Gremien vorgeschlagenen Massnahmen als „umgesetzt“. Das hört sich im ersten Moment hoffnungsvoll an, man ist versucht, zu sagen, „endlich geht etwas“ oder „die vorgeschlagenen Massnahmen werden nun doch realisiert – jetzt wirds besser“. Bei genauerem Hinschauen sieht man jedoch: Als „umgesetzt“ gelten selbst Massnahmen, die der Gemeinderat ablehnt und nicht im Traum daran denkt, überhaupt etwas zu unternehmen! Als „umgesetzt“ und „erledigt“ bezeichnet der Gemeinderat Massnahmen, die:

-       „politisch anders entschieden“ wurden (von ihm selbst)

-       „als nicht zweckmässig erachtet“ werden (von ihm selbst)

-       „eine Gesetzesänderung benötigen“ (und er nicht aktiv werden will)

-       „schon immer so gemacht wurden“ (und er somit nichts ändern will)

Wir richten folgende Fragen an den Gemeinderat:

1.    Ist der Gemeinderat der Meinung, die Ablehnung einer Massnahme und die Umsetzung einer Massnahme seien das Gleiche?

2.    Ist der Gemeinderat der Meinung, eine Massnahme gilt bereits als umgesetzt und erledigt, wenn er anderer Meinung ist?

a.    Falls ja: Wird der Gemeinderat folglich in Zukunft auch vom Parlament überwiesene Motionen so „erledigen“, dass er sie als unzweckmässig abschreibt und nichts tut?

b.    Falls nein: Weshalb tut er es dann im Falle von verschiedenen Massnahmen in der Sozialhilfe?

3.    Ist der Gemeinderat auch der Meinung, Politik besteht unter anderem in der Gesetzgebung, d.h. auch im Anpassen von Gesetzen an neue Gegebenheiten?

4.    Weshalb hat sich der Gemeinderat in gewissen Fällen für eine Gesetzesänderung beim Kanton eingesetzt – nicht aber in anderen, wo er die bestehende Regelung als "gegeben" hinnimmt?

5.    Wenn das städtische Finanzinspektorat eine Massnahme vorschlägt, weshalb kommt der Gemeinderat darauf, zu antworten, das „wurde schon immer so gemacht“? Hat das Fl das übersehen?

6.    Wird der Gemeinderat auch in Zukunft im Sonderbereich der Sozialhilfe andere Massstäbe ansetzen und weiterhin Massnahmen, die ihm nicht passen (die er als unzweckmässig erachtet) oder die eine Gesetzesänderung bedingen, einfach als erledigt abschreiben, ohne etwas in die Richtung der vorgeschlagenen Massnahme zu unternehmen?

Begründung der Dringlichkeit:

Die nächsten „Umsetzungsberichte“ der Sozialdirektion sind schon in Vorbereitung. Sollten sie nach dem gleichem Muster erfolgen, wie jener vom 28.5.2009, kann man sie sich sparen.

 

Bern, 04. Juni 2009

Dringliche Interfraktionelle Interpellation Fraktion FDP, BDP/CVP, SVPplus, GLP (Philippe Müller, FDP/Kurt Hirsbrunner, BDP/Béatrice Wertli, CVP/Thomas Weil, SVP/Michael Köpfli, GLP): Robert Meyer, Dolores Dana, Jacqueline Gafner Wasem, Peter Bühler, Mario Imhof, Pascal Rub, Markus Wyss, Jimy Hofer, Rudolf Friedli, Dannie Jost, Vinzenz Bartlome, Martin Schneider, Henri-Charles Beuchat, Edith Leibundgut, Simon Glauser, Ueli Jaisli, Peter Wasserfallen, Beat Gubser, Jan Flückiger, Manfred Blaser, Bernhard Eicher

Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats bejaht.

Rathaus
Rathausplatz 2
3011 Bern


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