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Interfraktionelle Motion BDP/CVP, GLP (Henri-Charles Beuchat, CVP/Jan Flückiger, GLP): In der Krise die berufliche Selbständigkeit unterstützen = Wirtschaftsförderung (eingereicht 18.6.09)Das Berufsleben selber gestalten, sein eigener Chef sein, das ist der Traum vieler. Doch erst müssen die Stolpersteine weggeräumt werden. Die administrativen Verfahren in den ersten Phasen der Unternehmensgründung spielen eine wichtige Rolle. Studien belegen, dass die Probleme auf administrativer Ebene für die Unternehmensgründer gleich gross sind wie die Finanzierungsprobleme oder die Probleme bei Markterschliessungen.[1] Gründungen müssen im Kanton Bern von einem Notar vollzogen werden. Die Gründungskosten sind daher vergleichsweise teurer als in anderen Städten und Gemeinden ausserhalb des Kantons Bern. Ganz allgemein bemängeln Firmengründer auch immer wieder, dass sie zu spät von der Existenz der Wirtschaftsförderung erfahren oder nicht im Detail über die Leistungen orientiert sind. Durch aktive Kontaktnahme könnten die beiden Schwierigkeiten gleichzeitig gelöst werden.[2] Der Gemeinderat wird aufgefordert, folgende Massnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen zu ergreifen und in den Bestimmungen und Reglementen festzulegen: 1. Gründer von Unternehmen mit Firmensitz und Standort in der Stadt Bern können beim Wirtschaftsamt beantragen, für die notarielle Beglaubigung und die Erstellung der Gründungsakten einen Notar der Stadt Bern zu beanspruchen. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung ist ohne Kostenfolge wenn dem Gesuch entsprochen wird. 2. Im Einzelfall kann die Dienstleistung eine Geldwerte Leistung von maximal Fr. 2'000.00 pro Einzelfall betragen. 3. Der Gesamtwert dieser Leistungen durch die Stadt Bern beträgt pro Kalenderjahr maximal Fr. 200'000.00. 4. Für den Antrag auf unentgeltliche notarielle Beglaubigung und Erstellung der Gründungsakten wird der Gemeinderat beauftragt entsprechende Kriterien zu erlassen wie beispielsweise die Einreichung des Businessplanes, Angaben zum Geschäftsmodell usw. 5. Das Wirtschaftsamt beurteilt ob dem Gesuch um unentgeltliche notarielle Beglaubigung und Erstellung der Gründungspapiere stattgegeben wird. Das Wirtschaftsamt kann Auflagen machen. 6. Die im Handelsregister eingetragenen Neugründungen werden monatlich schriftlich durch die Stadt Bern begrüsst und gezielt über entsprechende Angebote der Wirtschaftsförderung in Stadt und Kanton hingewiesen.
Bern, 18. Juni 2009
Interfraktionelle Motion BDP/CVP, GLP (Henri-Charles Beuchat, CVP/Jan Flückiger, GLP): Michael Köpfli, Béatrice Wertli, Kurt Hirsbrunner, Claude Grosjean, Vinzenz Bartlome, Thomas Begert, Tanja Sollberger |