Stadtbauten Bern (StaBe) möchte mit der Eröffnung des BärenParks den Kleinen Bärengraben der Öffentlichkeit zugänglich machen und ihn als Teil der Erlebnisinszenierung BärenPark darstellen. Er solle als Ort für Ausstellungen und kulturelle Anlässe genutzt werden, zudem soll es einen Shop mit BärenPark-Artikeln geben. Als verantwortliche Bauherrin hat StaBe bei den Behörden das entsprechende Baugesuch eingereicht. Daraufhin hat die Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative am 7. Mai 2009 mit der dringlichen Interpellation „Ein finanzielles Loch unter dem tiefen Bärengraben!“ (Geschäftsnr: 09.000169) die Fragen gestellt, wie viele zusätzliche Investitionskosten durch den Umbau des kleinen Bärengrabens verursacht wurden, ob die „Umnutzung“ des Kleinen Bärengrabens ein politischer Auftrag war oder StaBe selber entschieden hat und welche Haltung der Gemeinderat in dieser Angelegenheit vertritt und allenfalls bereit ist, auf dieses Projekt „Kleiner Bärengraben“ zu verzichten.
Die Antwort des Gemeinderates vom 3. Juni 2009 ist widersprüchlich in sich und beinhaltet falsche Information bezüglich des Verhältnisses von BärenPark und Kleiner Bärengraben. Dies bestätigen Recherchen und Informationen aus einschlägigen Dokumenten wie zum Beispiel dem Bericht des Preisgerichtes vom 1. November 2003.(siehe Anhang mit Zitaten). Da besteht ein grosser Klärungsbedarf mit finanziellen Konsequenzen.
Deshalb bitten wir den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist die Erlebnisinszenierung nun Teil des Projektes BärenPark oder handelt es sich um ein loskoppeltes Projekt mit eigener Finanzierung?
2. Warum soll StaBe die Kosten für die Umgestaltung des Kleinen Bärengrabens übernehmen, wenn in der Projektausschreibung nie erwähnt wurde, dass der Kleine Bärengraben von dem Gesamtprojekt getrennt zu betrachten sei? Müssten die Kosten des „Kleinen Bärengraben“ nicht vom Projekt BärenPark gedeckt werden?
3. Im Stadtratbeschluss (SRB Nr. 167) vom 6. Mai 2004 (Geschäftsnr. 04.000262) wurde unter Punkt 2 festgehalten, dass der Baubeginn erst nach Sicherstellung der Fremdfinanzierung erfolgt. Der Baubeginn ist aber aus bekannten Gründen (Defizite bei der geologischen Abklärung) ohne gesicherte Fremdfinanzierung erfolgt. Das Projekt BärenPark wird bald abgeschlossen. Wie wird die finanzielle Lage bezüglich der Gesamtkosten des Projektes BärenPark nach aktuellen Kenntnissen eingeschätzt und wie viel Sponsorengeld ist bis heute insgesamt zugesichert?
Bern, 20. August 2009
Interpellation Fraktion GB/JA! (Hasim Sancar, GB), Aline Trede, Cristina Anliker-Mansour, Rahel Ruch, Lea Bill, Christine Michel, Stéphanie Penher, Urs Frieden, Rolf Zbinden, Luzius Theiler, Natalie Imboden
Anhang
1. Zitate aus der Antwort des Gemeinderates auf die dringliche Interpellation „Ein finanzielles Loch unter dem tiefen Bärengraben!“ (Geschäftsnr: 09.000169), 3.6.2009:
„Einleitend ist festzuhalten, dass es sich beim Projekt BärenPark und dem Bärengraben um zwei Projekte handelt, welche bis anhin nicht verbunden wurden. So gehört der Teil Erlebnisinszenierung zum BärenPark und wurde über die ordentliche Baueingabe genehmigt. Entsprechend wurden auch die Mittel eingestellt. Die bzgl. BärenPark kommunizierte Erlebnisinszenierung verursacht dementsprechend keine nicht budgetierten Kosten.
Demgegenüber ist die „Vermietbarmachung“ des heutigen kleinen Bärengrabens zu unterscheiden. Bedingt durch den Bau des BärenParks werden im Bärengraben Flächen frei, die vom Tierpark nicht mehr benötigt werden. Sie sind somit für den Mieter Tierpark nicht mehr von Nutzen und könnten gemäss Rahmenvertrag an die Eigentümerin Stadtbauten Bern (StaBe) zurückgegeben werden. Für Stadtbauten würde dies ein Leerstand bedeuten, der mit entsprechenden Leerstandskosten verbunden wäre. Umso bedauerlicher wäre dieser Umstand, da es sich beim Bärengraben um ein Denkmal von nationaler Bedeutung handelt. Um diesen unerwünschten Leerstand zu vermeiden, hat Stadtbauten Bern, zusammen mit dem Tierpark Dählhölzli, nach einer Analyse der Situation eine Nutzung angestrebt und erarbeitet, die für den Tierpark am meisten Sinn macht, zonenkonform ist und dein Denkmal gerecht wird.“
Antwort auf Frage 2: „Wie in der Einleitung bereits dargelegt ist die Umnutzung von Teilen des Bärengrabens ein selbständiges Projekt, ohne zusätzliche Investitionskosten zu/asten des Projekts BärenPark. Die Kosten für die Umbaumassnahmen sind mit einem Kostendach von Fr. 600 000.00 budgetiert.“
Antwort auf Frage 4: „Gemäss Rahmenvertrag ist Stadtbauten Bern beauftragt, eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Immobilienbereitstellung primär für die Berner Stadtverwaltung sicherzustellen. Gemäss Artikel 6 des vom Stadtrat beschlossenen Stadtbautenreglements sorgt Stadtbauten Bern für die Erstellung, die Nutzung, die Wartung, die Instandhaltung und die Instandsetzung der Liegenschaften und bewirtschaftet diese. Sie kann wer/vermehrende Investitionen vornehmen und sorgt für deren Finanzierung. Dabei ist sie den Betriebszwecken und den Aufgabenfeldern der Auftraggebenden Direktionen verpflichtet.
Im konkreten Fall des Bärengrabens, wo der kleine Graben und Teile der Stallungen nicht mehr benötigt werden, würden diese ohne eigentliche Massnahmen als ungenutzte Objekte an Stalle zurückgegeben. Damit würde der Tierpark um die entsprechende Miete entlastet, jedoch bliebe der. Graben ohne Nutzen und würde in der Zukunft lediglich Unterhaltskosten generieren. Die geplanten baulichen Veränderungen des kleinen Bärengrabens dienen im eigentlichen Sinne denn auch nicht der „ Umnutzung“ sondern der Bereitstellung für eine eigentliche Nutzung überhaupt.
Insofern wird das Geschäft vollumfänglich auftrags-, reglements- und strategiekonform abgewickelt. Dies unter jederzeitiger Beachtung der Kompetenzordnung von Stadtbauten Bern.“
2. Zitate aus der Ausschreibung „Bericht des Preisgerichts, Öffentlicher Projektwettbewerb BärenPark mit Ideenteil zum Bärengraben vom 1. Nov. 2003“:
”Gesucht wurde also ein Projekt für die Neuanlage eines BärenParks sowie Vorschläge .für die Nutzung Gestaltung des historischen Bärengrabens. Beide Teile sollten
zusammen unter Einbezug der vorhandenen Strukturen den touristischen Attraktionspunkt der Stadt Bern erweitern und unter dein Leitthema „Bär“ festigen.“ (Seite 2)
„Das geschützte Denkmal Bärengraben (das „Bären-Schlössli“ und die beiden Gräben) kann weiterhin der Bärenhaltung dienen oder ganz oder teilweise anders genutzt werden. Die Entwicklung von Einnahmemöglichkeiten muss angestrebt werden.“ (Seite 5)
„Das Bären-Schlössli und die beiden Bärengräben konnten als Ergänzung zum BärenPark für Tierhaltung genutzt werden. Es war aber denkbar. sie für neue Nutzungen (informative, museale und .'oder kommerzielle Nutzungen) zu öffnen.
Neue Nutzungen in den Gräben, insbesondere aber auch in dem bis heute noch nicht ausgeschöpften Nutzungspotential gemäss Uferschutzplan „Klöstern- Alles Tramdepotareal“, sollten die Möglichkeit bieten, Einnahmen zu erzielen: solche Nutzungen müssten selbsttragend betrieben werden können.“ (Seite 7)
„Der grosse Graben musste in seinem vollen Volumen erhalten bleiben und durfte nicht durch Bauten oder andere Einrichtungen wie Dächer verstellt oder aufgefüllt werden. Am kleinen Graben, als jüngere Zutat, waren Veränderungen eher vorstellbar.“ (Seite 7)
„Dieser Grundsatz drängt sich umso mehr auf als im Rahmen des Wettbewerbs (Ideenteil) keine überzeugenden Vorschläge für eine alternative Nutzung der beiden Gräben vorgelegt wurden.
„Der Wettbewerb hat gezeigt, dass der grosse Graben durchaus als Bestandteil eines Geheges dienen kann; der kleine Graben hingegen wird aufgegeben oder neu genutzt.“ (Seite 10)
3. Zitate aus dem Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat betreffend Bärengraben – Erweiterung zum BärenPark: Projektierungskredit (Geschäftsnr. 04.000262), 17.3.2004:
„Der Grosse Graben steht im Sommer den Bären nach Bedarf zur Verfügung: im Winter dagegen können ihn die Menschen benützen, z.B. wie vorgeschlagen als Eisbahn.
Der kleine Graben soll als Info-, Kunst und Kulturbereich genutzt werden.“ (Seite 1)
Auf der gleichen Seite wird erwähnt, dass die Projektierungskosten von Fr. 690 000.00 von der Stadt Bern getragen werden und die Projektkosten von Dritten übernommen werden.
4. Zitat aus der Botschaft des Stadtrates an die Stimmberechtigten vom 17.6.2007 (S. 20) unten dem Untertitel Bärengraben wird erwähnt:
„Der denkmalgeschützte Bärengraben bleibt unverändert bestehen, die dazugehörigen Räumlichkeiten dienen als Betriebsräume für den BärenPark. Für die Bären wird der Grosse Graben durch den unterirdischen Verbindungsgang weiterhin ganzjährig zugänglich sein.“ Über den Kleinen Bärengraben steht in dieser Abstimmungsbotschaft nichts.