„Älterer Mann auf kleiner Schanze beraubt“ / „Deutscher Eishockeystar (1.85m, 86kg) verprügelt“ / „Drei Jugendliche von Unbekannten ausgeraubt“ / „Monbijou: Mann spitalreif geschlagen“ / „18-Jähriger mit Baseballschläger attackiert“ / „Bijouterie überfallen“ / „Mit Waffe gedroht und Geld gestohlen“ – Das ist nur eine Auswahl von Titeln aus Kurzmeldungen über die Stadt Bern der allerletzten Tage. Regelmässig werden Jugendliche im Ausgang zusammengeschlagen. Die Angriffe machen auch vor Frauen nicht Halt. Eine neuste Studie zeigt, dass Gewalt unter Jugendlichen viel öfter vorkommt, als Polizeistatistiken zeigen.
Auch in Bern werden teils gravierende Vorfälle durch die Polizei erst gar nicht mehr gemeldet. Dagegen muss man sich wehren. Das darf nicht „business as usual“ werden.
Der Berner Gemeinderat unternimmt nichts – im Gegenteil: Die in Rekordzeit zusammengekommene Volksinitiative „Für eine sichere Stadt Bern“ – sie fordert mehr Polizeipräsenz und mehr Prävention – liegt immer noch beim Gemeinderat und wird von diesem auf die lange Bank geschoben (zum Vergleich: Die „Bahnhofplatz-Initiative“ wurde rund drei Monate später eingereicht, sie kommt aber bereits im September zur Abstimmung).
Zusätzlich zu mehr Polizeipräsenz und mehr Prävention sind weitere Massnahmen nötig: Der Wegweisungs- und Fernhaltungsartikel im Polizeigesetz erlaubt, Personen von einem Ort fernzuhalten, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Dieser Artikel kann analog angewendet werden auf Personen, die z.B. bereits gewalttätig wurden oder zu Gewalt neigen. Es darf nicht sein, dass Gewalttäter immer wieder auftauchen und unter Umständen die Opfer ihnen wieder begegnen müssen.
Daher fordern wir den Gemeinderat auf, Gewalttätige in Bern mit einem Rayonverbot zu belegen, sich insbesondere für die konsequente analoge Anwendung von Art. 29 PolG einzusetzen und zwar namentlich auf Personen, die der Polizei als straffällige oder potentielle Gewalttäter bekannt sind und über seine Bemühungen und den diesbezüglichen Erfolg regelmässig Bericht zu erstatten.
Falls die Forderung dieser Motion in die Kompetenz des Gemeinderats fällt, hat sie den Charakter einer Richtlinie.
Begründung der Dringlichkeit:
Es geht darum, möglichst rasch zu handeln. Mit dieser Massnahme kann, auch in Verbindung mit anderen, unnötiges Leid vermieden werden. Deshalb sollte nicht (auch hier) noch verzögert werden.
Bern, 3. September 2009
Dringliche Motion Fraktion FDP (Philippe Müller, Jacqueline Gafner Wasem), Bernhard Eicher, Mario Imhof, Hans Peter Aeberhard, Pascal Rub, Dolores Dana, Dannie Jost, Kurt Hirsbrunner, Vania Kohli, Claudia Meier, Robert Meyer, Simon Glauser
Die Dringlichkeit wird von Büro des Stadtrats bejaht.