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Interfraktionelle Motion GFL/EVP,GLP,BDP/CVP (Barbara Streit-Stettler,EVP/Susanne Elsener,GFL/Jan Flückiger,GLP/Kurt Hirsbrunner,BDP/Béatrice Wertli,CVP/Pascal Rub,FDP): Drogenanlaufstelle: Mehr Führungsverantwortung für die Stadt Bern (einger. 17.09.09)

Die urbanen Zentren tragen seit jeher ein hohes Mass an Problemlasten. Auch im Bereich des Drogenkonsums sind Städte wie Bern mit einer überdurchschnittlich hohen Belastung – insbesondere auch im öffentlichen Raum – konfrontiert. Kontakt- und Anlaufstellen sind wichtige Angebote in der städtischen Drogenpolitik, um die negativen Emissionen des Konsums auf eine tragbare Grösse reduzieren zu können. Sie sind im Bereich der Schadensminderung und der stadtverträglichen Drogenpolitik der zentrale Hauptpfeiler in einem Gefüge von verschiedenen Angeboten.

Während nun beim Angebot der Kontakt- und Anlaufstelle im Alkoholbereich („Alkistübli“) die Stadt Bern als Leistungsvertragspartnerin des Kantons figuriert und damit die strategische und operative Verantwortung dafür trägt, hat sie bei der Kontakt- und Anlaufstelle für Drogensüchtige an der Hodlerstrasse keine Führungs- und Konzeptverantwortung, da diese die Stiftung Contact inne hat. Dies führt nun seit Jahren immer wieder zu folgenden Problemstellungen:

Auf politischer Ebene: Der Stadtrat/Gemeinderat kann keine drogenpolitischen/strategischen Leitplanken setzen und somit keinen direkten Einfluss auf die Betriebsführung der Anlaufstelle nehmen.

Auf fachlicher Ebene: Die Stadt Bern hat nur einen begrenzten Einfluss– als eines von vielen Stiftungsratsmitgliedern – auf die Betriebsführung und konzeptuelle Umsetzung:

Heisse „Eisen“ wie von der Stadt gewünschte Öffnungszeiten der Anlaufstelle am Sonntag- oder Montagabend können nicht nach Bedarf, sondern erst nach längerer Zeit umgesetzt werden. Direkte Vorgaben wie Eintrittsbeschränkungen können nicht direkt mit dem Kanton als Leistungsvertrags-Partner ausgehandelt werden. Auch das Handling des Vorplatzes liegt nicht in der Hand der Stadt und im Blick auf zukünftige Fragestellungen wie Umsetzung des Casemanagements in der Anlaufstelle oder Aufhebung der Anonymität der Anlaufstelle-Nutzenden hat die Stadt Bern ebenfalls keine direkte Weisungsbefugnis.

In anderen grösseren Städten mit hoher Problemlast im öffentlichen Raum, ist die Motionsforderung schon lange Realität: die Stadt Zürich betreibt ihre Anlaufstellen selber. Die Stadt Basel hat mit einer Betreiberinstitution einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Auf diese Weise können die beiden Städte auf veränderte Situationen rascher reagieren und Optimierungen direkter und effizienter durchsetzen.

Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf, beim Kanton darauf hinzuwirken, dass der Kanton mit der Stadt Bern den Leistungsvertrag für die Anlaufstelle Hodlerstrasse abschliesst und die Verantwortung für das Drogenhilfsangebot im strategisch-operativen Bereich analog dem „Alkistübli“ vollumfänglich an die Stadt Bern übertragen wird.

 

Bern, 17. September 2009

Interfraktionelle Motion GFL/EVP, GLP, BDP/CVP (Barbara Streit-Stettler, EVP/Susanne Elsener, GFL/Jan Flückiger, GLP/Kurt Hirsbrunner, BDP/Béatrice Wertli, CVP/Pascal Rub, FDP), Daniela Lutz-Beck, Martin Trachsel, Tania Espinoza, Peter Künzler, Tanja Sollberger, Michael Köpfli, Edith Leibundgut, Henri-Charles Beuchat, Claudia Meier, Vinzenz Bartlome, Martin Schneider

 

Rathaus
Rathausplatz 2
3011 Bern


Öffnungszeiten:

Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. Sie können die Sitzungen von der Besuchertribüne aus mitverfolgen.

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Anfahrt:

Linie 12 bis Haltestelle Rathaus.